EU plant Europäische Privatgesellschaft Mit einem Euro zum eigenen Unternehmen
Die EU-Kommission fördert die Selbstständigkeit. Eine einheitliche Rechtsform, die Europäische Privatgesellschaft, soll Geschäfte kleiner Unternehmen erleichtern. Für deren Gründung genügt ein Euro Startkapital - aus deutscher Sicht eine kleine Revolution.
Die EU-Kommission hat ein umfangreiches Paket zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen vorgeschlagen. Als zentrale Neuerung will sie europaweit eine einheitliche Rechtsform einführen: die Europäische Privatgesellschaft (SPE) für Unternehmen mit beschränkter Haftung. Für deren Gründung reicht den Plänen zufolge ein Euro Startkapital. In Deutschland ist bislang für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich. Mit der neuen Rechtsform SPE entfiele vor allem das bisherige Problem, Tochterfirmen im Ausland nach der dortigen Rechtsform zu gründen - etwa als GmbH in Deutschland, als SARL in Frankreich oder als Ltd in Großbritannien. Die neue einheitliche Rechtsform soll den Unternehmen Zeit und Verwaltungskosten sparen.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßten die Initiative in Berlin. BDI-Präsident Jürgen Thumann nannte sie einen "Durchbruch für den Mittelstand". Der Bundestag berät morgen über eine Reform des GmbH-Rechts.
Neue Zahlungsfrist geplant
Mit weiteren Gesetzen und Leitideen will die EU-Kommission den europaweit rund 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen das Geschäftsleben erleichtern. Viele dieser Firmen scheitern laut EU-Industriekommissar Günter Verheugen daran, dass ihre Kunden zu spät zahlen. Die Europäische Union will deshalb in der Richtlinie zu Zahlungsverzögerungen eine Frist von 30 Tagen als Zahlungsziel festlegen.
Streit über ermäßigte Mehrwertsteuer
Streit ist bereits absehbar hinsichtlich des Vorstoßes der EU-Kommission, weitere Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer zuzulassen. Die Kommission will den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zugestehen, bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen niedriger zu besteuern. Frankreich will den Ausnahmekatalog der EU schon lange um ermäßigte Steuersätze für Restaurants erweitern. Doch Deutschland ist dagegen und befürchtet Steuerausfälle. Die Kommission begründet ihren Vorstoß unter anderem damit, dass die niedrigeren Mehrwertsteuersätze zu mehr Arbeitsplätzen führten.
"Die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Jobmaschine Europas, aber sie werden von der Politik nicht in angemessener Weise wahrgenommen", sagte EU-Industriekommissar Günter Verheugen. Es müsse ein unternehmensfreundlicheres Klima geschaffen werden, sodass mehr Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit wagten. Die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Unternehmen wie das Steuer- oder Arbeitsrecht sind jedoch Sache der Mitgliedstaaten. Die Kommission drängt die EU-Mitglieder deshalb dazu, bei gesetzlichen Regelungen mehr Rücksicht auf die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen zu nehmen, die mit maximal 250 Beschäftigten einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaften.