Erhöhung auf 8,84 Euro 34 Cent mehr Mindestlohn für Arbeitnehmer
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt Anfang 2017 auf 8,84 Euro. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin fest. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 8,50 Euro.
Zum 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Das gab die Mindestlohnkommission in Berlin bekannt. Der Beschluss sei einstimmig gefallen, sagte der Vorsitzende der Kommission und ehemalige Arbeitsdirektor des Energiekonzerns RWE, Jan Zilius.
Grundlage für die Entscheidung des Gremiums - in dem Arbeitgeber und Gewerkschaften paritätisch vertreten sind - ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Tarifindex. In ihn fließen rund 500 Tarifverträge ein. In den vergangenen eineinhalb Jahren stiegen die Löhne und Gehälter demnach um durchschnittlich 3,2 Prozent. Strittig war zwischen dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager bis zuletzt, ob auch die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie in der Metall- und Elektrobranche berücksichtigt werden sollten. Am Ende entschied man sich dafür, zumindest die Abschlüsse des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen.
Nächste Anhebung 2019
Der gesetzliche Mindestlohn war von der großen Koalition zum Jahresbeginn 2015 eingeführt worden. Er gilt für rund vier Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors. Das Gesetz sieht alle zwei Jahre eine Anpassung vor. Die nächste Anhebung steht zum 1. Januar 2019 an.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erlässt nach dem Votum der Kommission nun eine entsprechende Verordnung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.
Anm. der Redaktion: In der ursprünglichen Version des Textes hieß es, bei der Ermittlung des durchschnittlichen Anstiegs der Löhne und Gehälter seien die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie in der Metall- und Elektrobranche berücksichtigt worden. Das ist nicht richtig. Berücksichtigt wurde nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lediglich der Abschluss im öffentlichen Dienst. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.