BGH-Urteil zu Geschäften Kürzung der Miete im Einzelfall möglich
In den Corona-Lockdowns blieben viele Läden geschlossen, die Miete für die Geschäftsräume wurde trotzdem fällig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in Einzelfällen eine Kürzung der Miete möglich ist.
Mieter gewerblich genutzter Räume können infolge des Corona-Lockdowns nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf eine Anpassung der Miete haben. Es müssten aber immer sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, entschieden die Richter in Karlsruhe. Dazu zählten zum Beispiel die Umsatzeinbußen für das konkrete Objekt, staatliche Hilfen oder Versicherungsleistungen.
Beide Seiten - Mieter und Vermieter - seien durch die staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie belastet, keine Seite trage alleine Verantwortung. Halbe/Halbe-Aufteilungen der Miete seien allerdings zu pauschal.
7850 Euro Miete trotz Lockdown?
Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen dem Textilhändler Kik und dem Vermieter einer Kik-Filiale in der Nähe von Chemnitz. Nachdem das Land Sachsen im März 2020 wegen der Corona-Pandemie die Schließung fast aller Geschäfte angeordnet hatte, zahlte Kik im April die rund 7850 Euro Miete für das Ladenlokal nicht. Der Vermieter, eine Grundstücksverwaltung, verklagte deswegen das Unternehmen.
Das Landgericht Chemnitz verurteilte Kik dazu, die volle Miete für den Monat zu zahlen, das Oberlandesgericht (OLG) Dresden reduzierte die Summe um die Hälfte. Es sah eine Störung der Geschäftsgrundlage, die weder Mieter noch Vermieter hätten vorhersehen können. Die Folgen könnten nicht einer Partei allein zugemutet werden, fand das OLG.
Fall geht zurück an OLG Dresden
Der BGH stimmte dem Urteil insofern zu, als dass eine Anpassung der Miete im Fall eines Lockdowns grundsätzlich möglich ist. Allerdings sah er Rechtsfehler bei den konkreten Überlegungen des OLG, das den Einzelfall nicht genau genug betrachtet habe.
Dieses muss darum nun noch einmal über den Fall verhandeln. Dabei muss es prüfen, welche konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen der Lockdown auf die Kik-Filiale hatte und ob diese so gravierend waren, dass der Textilhändler darum weniger Miete zahlen darf.
Az. XII ZR 8/21