Endesa-Übernahme durch E.ON EU wirft Spanien Rechtsverstöße vor
Fast 20 Auflagen hatte die spanische Energiebehörde CNE dem deutschen E.ON-Konzern für die Übernahme von Endesa gemacht. Zu Unrecht, meint nun die EU-Kommission, die die Fusion uneingeschränkt genehmigt hatte. Die Auflagen der CNE verstoßen nach ihrer Auffassung gegen EU-Recht.
Spanien hält sich nicht an die uneingeschränkte EU-Genehmigung der Fusion des deutschen Energieriesen E.ON mit dem Endesa-Konzern. Das stellte die EU-Kommission nach eigenen Angaben in einer ersten Stellungnahme an die Regierung in Madrid fest. Die meisten Auflagen der spanischen Energiebehörde CNE verstoßen nach Einschätzung der Kommission gegen EU-Recht.
Die EU-Wettbewerbsbehörde teilte mit, sie sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass die meisten E.ON auferlegten Bedingungen gegen Wettbewerbsrecht und die in den EU-Verträgen garantierten Freiheiten des Kapitalverkehrs und des Niederlassungsrechts verstoßen. Spanien könne dazu nun bis zum 4. September Stellung nehmen. Sollte die Kommission dann bei ihrer Auffassung bleiben, könnte sie von Spanien verlangen, die von seiner Regulierungsbehörde CNE verhängten Bedingungen aufzuheben.
Strikte Auflagen durch spanische Behörde
Die spanische Regulierungsbehörde hatte im Juli der Übernahme des Versorgers Endesa durch den deutschen E.ON-Konzern zugestimmt, allerdings nur unter strikten Auflagen. Die Behörde CNE verlangt unter anderem, dass E.ON ein Atomkraftwerk verkauft, das zu 100 Prozent dem spanischen Versorger gehört. Über andere Nuklearanlagen, die Endesa nur zum Teil gehören, soll das deutsche Unternehmen die Kontrolle abgeben. E.ON nannte die Auflagen ungerechtfertigt.