EU-Kommission schlägt Alarm Verfahren gegen E.ON und GdF
E.ON und die französische Gaz de France sollen sich illegal über eine Aufteilung ihrer Gasmärkte abgesprochen haben. Die EU-Kommission teilte mit, sie habe gegen die beiden Energieversorger ein Verfahren wegen Verdachts auf wettbewerbsbeschränkendes Verhalten gestartet.
Die Europäische Kommission hat ein Kartellverfahren gegen den größten deutschen Energiekonzern E.ON und die französische Gasgesellschaft Gaz de France (GdF) eingeleitet. Hintergrund sei ein mutmaßlicher Verstoß gegen Artikel 81 des EG-Vertrags über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, teilte die EU-Behörde in Brüssel mit.
Geschützte Heimatmärkte?
Die Verfahrenseinleitung sei eine Folge einer Nachprüfung, die 2006 bei E.ON und Gaz de France in Deutschland und Frankreich durchgeführt wurde. Gegenstand des Verfahrens seien mögliche Vereinbarungen zwischen oder abgestimmte Verhaltensweisen von E.ON und GdF, nach denen sich die Konkurrenten auch nach der Liberalisierung der europäischen Erdgasmärkte jeweils vom Heimatmarkt des anderen fernhalten.
Der mögliche Verstoß besteht laut Kommission darin, dass E.ON und GdF übereingekommen sein sollen, kein Erdgas auf dem Heimatmarkt des jeweils anderen zu verkaufen. Diese Vereinbarung und abgestimmte Verhaltensweise könnte vor allem Lieferungen von Erdgas über die Megal-Pipeline betreffen, die E.ON und GdF gemeinsam gehört und durch die Erdgas von Tschechien und Österreich nach Süddeutschland und Frankreich befördert wird.
Weite Kreise
An den angeblichen Praktiken sind laut EU-Mitteilung zum einen der E.ON-Konzern, seine Tochtergesellschaften und Gesellschaften unter seiner Kontrolle, darunter die E.ON Ruhrgas AG und die E.ON Gastransport AG & Co KG und die Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH & Co KG beteiligt. Zum anderen sei die Gaz de France SA, ihre Tochtergesellschaften und Gesellschaften unter ihrer Kontrolle, beteiligt.