Nach Einbußen durch Vogelgrippe EU verspricht Hilfe für Geflügelindustrie
Die EU wird die von der Vogelgrippe stark in Mitleidenschaft gezogene Geflügelbranche finanziell unterstützen. Eine vollständige Übernahme der Verluste lehnte die Kommission jedoch ab. Jetzt sollen die Mitgliedsländer Vorschläge machen, wie das Geld verteilt werden soll.
Wegen der Auswirkungen der Vogelgrippe soll die Geflügelbranche in der Europäischen Union (EU) Ausgleichszahlungen aus Brüssel erhalten. Die Agrarminister der Mitgliedsländer stimmten einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zu. Die nationalen Hilfen zum Ausgleich von Absatzrückgang und Preisverfall bei Geflügel und Eiern werden dabei zu 50 Prozent aus dem EU-Haushalt finanziert. Mehrere Länder konnten sich damit nicht ihre Forderung durchsetzen, dass die EU die Beihilfen vollständig übernimmt.
Geflügelzucht soll gedrosselt werden
Der zuständige Verwaltungsausschuss muss den Beschluss noch genehmigen. Nach Angaben der EU-Kommission können die Mitgliedstaaten der Kommission in den nächsten Tagen ihre Vorschläge für die angestrebten Marktstützungsmaßnahmen einreichen. EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel bezeichnete Beihilfen-Systeme am sinnvollsten, mit denen die Erzeugung vorübergehend gedrosselt werde. Dazu gehört beispielsweise die Herausnahme von Bruteiern, um die Erzeugung zurückzufahren.
Italien am stärksten betroffen
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe war in den vergangenen Monaten der Absatz von Geflügelfleisch in einigen Mitgliedstaaten teils dramatisch eingebrochen. Am stärksten betroffen war Italien: Nach Angaben des italienischen Bauernverbands ging der Verkauf gegenüber dem Vorjahr um 30 Prozent zurück, die Absatzpreise sanken sogar um 40 Prozent. Zugleich wuchsen die Lagerbestände stark an. In Deutschland verzichteten nach einer Umfrage des Bauernverbands knapp neun Prozent der Verbraucher auf Geflügelfleisch. In Frankreich wurden etwa 15 Prozent weniger Geflügel gekauft. Mittlerweile hat sich der Markt laut Diplomaten aber wieder weitgehend stabilisiert.
Beihilfen für Produzenten ohne Ausbruch der Krankheit in einem Zuchtbetrieb waren in der bislang gültigen Marktordnung nicht vorgesehen: Die EU gab lediglich Zuschüsse für veterinärrechtliche Maßnahmen wie die Notschlachtung der Tiere oder Verluste durch das Verbot von Tiertransporten.