Einigung über EU-Dienstleistungsrichtlinie Leichter arbeiten in Europa
Nach zähen Ringen haben sich die EU-Staaten auf einen Kompromiss über die EU-Dienstleistungsrichtinie geeinigt. Sie übernahmen in weiten Teilen eine entschärfte Version, die das EU-Parlament im Februar verabschiedet hatte. Sie soll grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU erleichtern.
Die EU-Staaten haben nach langen Verhandlungen ihren Streit über die Dienstleistungsrichtlinie beigelegt. Bei einem Treffen der 25 EU-Wirtschaftsminister in Brüssel wurde die Einigung nach stundenlangen Ringen erzielt.
Der Entwurf sieht die Schaffung eines einheitlichen EU-Dienstleistungsmarktes vor, der es Firmen und Einzelpersonen erleichtern soll, ihre Dienste auch in anderen EU-Staaten anzubieten. Die Richtlinie sieht vor, dass grenzüberschreitende Dienstleistungen nach den Bedingungen des Ziellandes und nicht des Heimatlandes angeboten werden müssen.
Viele Rechte bleiben bestehen
Rechte von Arbeitnehmern wie die Arbeitszeit, Mindestlöhne, Urlaubsanspruch oder das Streikrecht sollten nicht angetastet werden. Dem nun gefundenen Kompromiss zufolge werden Sozialdienste wie Altenpflege, aber auch das Glücksspiel, von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen. Anwendung finden wird sie hingegen für Zeitarbeit und Sicherheitsfirmen.
Die Minister folgten weitgehend einem auch von Gewerkschaften akzeptierten Kompromiss des EU-Parlaments. Darin verzichtet die Europäische Union zwar auf die ursprünglich geplante fast vollständige Öffnung des Dienstleistungsmarktes über Ländergrenzen hinweg. Stattdessen schützt sie Arbeitnehmer in den alten EU-Staaten weitgehend vor der gefürchteten preiswerteren Konkurrenz aus Osteuropa. Zugleich baut sie aber auch bürokratische Hürden ab.
Streit um Überprüfungen
Umstritten war zuletzt, wie umfassend die EU-Staaten ihre Gesetze darauf untersuchen müssen, ob sie mit der neuen Richtlinie übereinstimmen. Die osteuropäischen Staaten, die Niederlande und Luxemburg verlangten eine weitgehende Pflicht dazu, dies zu überprüfen und an die Kommission zu melden. Sie wollten sichergehen, dass möglichst alle Hürden für ihre Unternehmen beseitigt werden. Deutschland lehnte dies in den immer wieder unterbrochenen Verhandlungen als zu aufwändig und bürokratisch ab.
Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Regierungen all jene Regelungen überprüfen und melden müssen, die sie gegen Dienstleister aus anderen EU-Staaten anwenden wollen. Der deutsche Wirtschaftssstaatssekretär Joachim Wuermeling sagte, die Einigung liege auch im deutschen Interesse.
Massive Proteste
Wie keine andere EU-Regelung seit Jahren hatte der ursprüngliche liberale Entwurf des früheren Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein zu heftigen Protesten geführt. Das EU-Parlament gab schließlich unter Führung eines Bündnisses aus Christ- und Sozialdemokraten die Richtung für die abgespeckte Liberalisierung vor.
Wenn das Parlament den Änderungswünschen der EU-Regierungen folgt, kann die Richtlinie noch in diesem Herbst endgültig beschlossen werden. Sie müsste von den Mitgliedstaaten dann bis Ende 2009 umgesetzt werden.