Deutschland droht neuer Prozess vor dem EuGH EU verklagt Berlin wegen Tabakwerbung
Die EU-Kommission zeigt sich fest entschlossen, die Umsetzung des europäischen Tabakwerbeverbots in Deutschland zu erzwingen. Obwohl Berlin vor zwei Wochen ein Einlenken signalisierte, kündigte die EU-Behörde eine Klage vor dem EuGH an.
Die EU-Kommission will mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Umsetzung des europäischen Tabakwerbeverbots auch in Deutschland erzwingen. Die EU-Behörde beschloss den Gang zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, obwohl die Bundesregierung erst vor zwei Wochen eine schnelle Umsetzung zugesagt hatte.
Deutschland hinkt bei der Übertragung der schon 2003 von den EU-Staaten beschlossenen Richtlinie in nationales Recht hinterher. Dies hätte eigentlich bis zum 31. Juli 2005 geschehen sollen. Die Bundesregierung klagt ihrerseits derzeit in einem anderen Verfahren vor dem EuGH gegen die Regelung, mit der Tabakwerbung in Zeitungen, Rundfunk und Internet verboten wird. Berlin vertritt die Ansicht, dass die EU nicht für ein Verbot in weitgehend national vertriebenen Medien zuständig sei.
Deutsche Niederlage vor dem EuGH erwartet
Allerdings deutet sich in dem Prozess eine Niederlage für die Bundesregierung an. Am 13. Juni hatte der Generalanwalt des höchsten EU-Gerichts in Luxemburg empfohlen, eine deutsche Klage gegen das Tabak-Werbeverbot der EU abzuweisen. Daraufhin kündigte die Regierung eine schnelle Umsetzung der Richtlinie an.
Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung bereits im Oktober 2005 und im Februar dieses Jahres vor einer möglichen Klage gewarnt. "Die Zigarettenwerbung verklärt Tabak und verführt Kinder und Jugendliche zum Rauchen", erklärte EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou. "Ich bin fest entschlossen, alle Mitgliedstaaten für die Umsetzung dieser wichtigen Gesetzgebung verantwortlich zu machen. Und wenn das eine Klage bedeutet, dann ist das eben so."