Fragen und Antworten Was passiert, wenn das Konto gepfändet wird?
Wer kann mein Konto pfänden?
Jeder Gläubiger, der vor Gericht einen Schuldentitel gegen einen Schuldner erwirkt hat und damit in Besitz eines Vollstreckungsbescheids ist.
Wie hoch muss die Summe für einen Vollstreckungsbescheid mindestens sein?
Es gibt nach unten kaum eine Grenze. Es sind schon Vollstreckungsbescheide wegen 30 Cent ergangen.
Kann der Gläubiger auch meinen Dispokredit pfänden lassen?
Nein. Der Gläubiger darf nur das Guthaben auf dem Konto pfänden lassen. Allerdings kann eine Bank fällige Tilgungsraten für etwaige Kredite weiter vom Konto abbuchen, auch wenn dafür der Dispokredit in Anspruch genommen wird.
Wie lange bleibt die Pfändung meines Kontos bestehen?
Die Pfändung des Kontos hat „Dauerwirkung" - sie bleibt so lange bestehen, bis die Forderung des Gläubigers vollständig bezahlt ist.
Kann ich mich gegen eine Kontopfändung wehren?
Wenn ein Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, gibt es im Grunde nur eine Lösung: Mit professioneller Hilfe einer Schuldnerberatung kann der Schuldner versuchen, mit dem Gläubiger zu einer einvernehmliche Lösung zu kommen.
Wovon lebe ich, wenn mein Konto gepfändet wurde?
Jeder Schuldner hat ein Anrecht auf ein „unpfändbares Existenzminimum". Dieses liegt derzeit für eine Einzelperson ohne Unterhaltsberechtigte bei 989, 99 Euro. Die Freistellung des Existenzminimums von der Pfändung muss bei Gericht beantragt werden. Bei einem gleichbleibenden Gehalt reicht ein einmaliger Antrag. Bei Schwankungen in den Geldeingängen wie es etwa bei Freiberuflern üblich ist, muss die Freistellung jeden Monat aufs neue beantragt werden.
Was ändert sich durch die Reform des Kontopfändungsschutzes?
Die Reform sieht vor, dass Girokonten mit einem Guthaben von 1000 Euro unpfändbar sind. Dieser Beitrag entspricht ziemlich genau dem unpfändbaren Existenzminimum für eine Einzelperson. Der Schuldner müsste künftig also nicht mehr aufwendig beim Gericht die Freistellung seines Minimums zum Leben beantragen. Auch die Gerichte würden dadurch entlastet. Allerdings muss der Schuldner künftig die Mitarbeiter der Bank davon überzeugen, dass ihm das Guthaben auf seinem Konto trotz Kontopfändung auch tatsächlich ausbezahlt werden kann.
Kann ich die Kontopfändung umgehen, indem ich ein neues Konto eröffne?
Wer ein neues Konto eröffnen will, muss bei der Bank die so genannte Schufa-Klausel unterschreiben. Dadurch wird der Kreditgeber etwa im Pfändungsfall von der Bankgeheimnispflicht entbunden. Wollte der Schuldner ein neues Konto eröffnen, würde die Bank seiner Wahl eine routinemäßige Überprüfung seiner Daten bei der Schufa vornehmen. Dabei würde sich schnell herausstellen, dass der Neukunde durch eine Kontopfändung belastet ist. In diesem Fall würde die Bank die Eröffnung eines Kontos ablehnen.