Glos will EU-Gelder stoppen lassen Keine Förderung für Betriebsverlagerungen
Unternehmen, die ihre Produktion von Deutschland ins Ausland verlagern, sollen dafür nicht auch noch EU-Fördergelder kassieren. So will es Wirtschaftsminister Glos. In einem Brief an den EU-Ratsvorsitzenden Bartenstein fordert er im Einzelfall ein Mitspracherecht der nationalen Regierungen.
Angesichts der geplanten Schließung des AEG-Werks in Nürnberg will Bundeswirtschaftsminister Michael Glos Betriebsverlagerungen von der EU-Förderung künftig ausnehmen. Mit der Forderung, so Glos, werde eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt.
Der Wirtschaftsminister hatte nach einem Bericht der "Berliner Zeitung" einen Brief an den EU-Ratsvorsitzenden und österreichischen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein geschrieben, in dem er die geltenden Förderregeln kritisierte. "Die gegenwärtigen Förderregeln sind Bürgern, Steuerzahlern und betroffenen Arbeitnehmern kaum vermittelbar", zitierte die "Berliner Zeitung" aus dem Brief. "Die künftige Förderung muss deshalb diesem Aspekt besser Rechnung tragen und Verlagerungen grundsätzlich von der Förderung ausschließen."
Fördergelder für benachteiligte Regionen
Die EU unterstützt mit ihren Strukturfonds wirtschaftlich benachteiligte Regionen, unter anderem über die begünstigte Ansiedlung von Firmen. Auch die ostdeutschen Bundesländer profitierten bisher von diesen Fonds. Die derzeit geltende Förderung läuft 2006 aus, für den Zeitraum ab 2007 verhandelt die EU derzeit über die Mittel.
In Nürnberg aber will der schwedische Electrolux-Konzern das AEG-Werk schließen und nach Polen verlagern. Beim Bau der neuen Betriebsstätte in Polen könnte Electrolux von EU-Fördermitteln profitieren, die auch aus deutschen Steuergeldern stammen. Zurzeit sind bei AEG-Nürnberg rund 1700 Mitarbeiter beschäftigt.
Verheugen: Kein EU-Geld bei Stellenverlagerung
EU-Industriekommissar Günter Verheugen betonte jedoch, dass die geplante Verlagerung der AEG-Haushaltsproduktion nach Polen nicht durch EU-Geld unterstützt werde. "Wir haben keine Hinweise darauf, dass die neue Fabrik in neuen Mitgliedsstaaten mit Strukturhilfe gebaut wird", sagte Verheugen. Er habe das überpüfen lassen, nachdem die Bundesregierung um Klarstellung gebeten habe. Ein einfacher Transfer von Stellen in andere EU-Staaten werde nicht gefördert, so Verheugen weiter. Die EU-Regeln ließen Zuschüsse nur zu, wenn neue Stellen geschaffen würden. Reine Stellenverlagerungen könnten nicht gefördert werden.
Glos will Mitspracherecht durchsetzen
Zur besseren Kontrolle der EU-Förderpraxis verlangt Glos im Einzelfall ein Mitspracherecht der nationalen Regierungen. "Die Förderung mit Gemeinschaftsmitteln ist zu untersagen, wenn das Großprojekt, das im Zusammenhang mit einer Verlagerung steht, zu einem erheblichen Arbeitsplatzverlust in einer anderen Region in der Gemeinschaft führt", heißt es weiter in dem Schreiben. Als Schwellenwert für Großprojekte schlägt Glos eine Summe von 25 Millionen Euro vor.
Im Koalitionsvertrag heißt es: "Um den Mitnahmeeffekt von Subventionen zu Lasten von deutschen Arbeitsplätzen und öffentlichen Haushalten zu beschränken, streben wir (...) innerhalb der EU eine Einvernehmensregel zum Abbau von Subventionen bei Betriebsverlagerungen (...) an." Dies solle dazu beitragen, die Wirkung enormer Fördergefälle zu mildern und die Ansiedlung von Arbeitsplätzen ohne volkswirtschaftlichen Mehrwert innerhalb der EU in Gebiete mit hoher Förderung zu verringern.