Arbeitsmarkt Hartz I und II: Ich-AG bis Mini-Job
Die Arbeitsmarkt-Reformen Hartz I und II lehnten sich an die Vorschläge der Hartz-Kommission an.
Schnellvermittlung: Wer gekündigt wird, muss dies sofort dem Arbeitsamt mitteilen. Andernfalls werden pro Arbeitstag sieben bis 50 Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen - maximal 30 Tagessätze. Mobil sein müssen Arbeitslose ohne familiäre Bindungen. Spätestens ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit ist bei ihnen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung zumutbar. Wer eine angebotene Arbeit ablehnt, muss die Unzumutbarkeit nachweisen.
Personal-Service-Agenturen: Über Leiharbeit sollte Arbeitslosen die Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Zuständig dafür sind die in der Regel privat organisierten Personal-Service-Agenturen (PSA), die an die Arbeitsämter angeschlossen sind. Der Zeitarbeiter wird zu den Tarifbedingungen der Agentur an andere Firmen entliehen, enthält für sechs Wochen jedoch mindestens ein Entgelt in Höhe seines Arbeitslosengeldes. Ausnahmen sind möglich. Die Dauer des Arbeitsvertrages sollte zwölf nicht Monate überschreiten. Die PSA werden nach Beschluss der rot-schwarzen Bundesregierung vom November 2005 nicht mehr überall eingerichtet, da sie nur begrenzt Erfolg hatten.
Bildungsgutscheine: Arbeitnehmer, bei denen das Arbeitsamt die Notwendigkeit einer Weiterbildung festgestellt hat, erhalten einen so genannten Bildungsgutschein. Dieser muss innerhalb von drei Monaten bei einem zugelassenen Träger eingelöst werden. Durch die Bildungsgutscheine sollen die Vermittlungschancen verbessert werden.
Ältere: Wenn Arbeitslose ab 50 Jahren schlechter bezahlte Tätigkeiten annehmen, erhalten sie Zuschüsse. Die Möglichkeit, Arbeitslose über 52 Jahren nur wegen ihres Lebensalters befristet einstellen zu können, ist nach einer erfolgreichen Klage eines älteren Arbeitnehmers vor dem Europäischen Gerichtshof nichtig. Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 Jahren einstellen, sind von ihrem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung befreit.
Arbeitslosen-Unterstützung: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe wurden mit den Reformen von den bisher üblichen Anpassungen an die Entwicklung des Lohnniveaus abgekoppelt.
Mini-Jobs: Die für die Beschäftigten abgaben- und steuerfreie Verdienstgrenze stieg mit den Hartz-Reformen von 325 auf 400 Euro. Die Abgaben in Höhe von pauschal 25 Prozent werden vom Arbeitgeber entrichtet, bei 400-Euro-Jobs in Haushalten sind dies nur 12 Prozent. Die Minijobs können auch als zusätzliche Erwerbstätigkeit genutzt werden. Von 400 bis 800 Euro steigt die Höhe der fälligen Sozialabgaben stufenweise an. Bis zu einem Betrag von 510 Euro kann der private Arbeitgeber die Aufwendungen für den Mini-Job von der Steuer absetzen.
Selbstständigkeit: "Ich AGs" sollen Schwarzarbeit und die Arbeitslosigkeit vermindern. Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, werden drei Jahre lang vom Arbeitsamt gefördert. Im ersten Jahr erhält der Existenzgründer einen monatlichen Zuschuss von 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr noch 240 Euro zu den Sozialbeiträgen. Die Regelungen zur "Ich-AG" werden nach dem Willen der schwarz-roten Koalition zur Jahresmitte 2006 auslaufen. Die Selbständigkeit soll dann durch andere Maßnahmen gefördert werden.
Jobzentren: Zu Gunsten von effizienten und raschen Vermittlungen sind die bestehenden Arbeits- und Sozialämter in so genannte Jobzentren umgewandelt. worden. Sie sind Anlaufstellen für alle Erwerbsfähigen.
Kapital für Arbeit: Kleine und mittlere Betriebe können zinsverbilligte Kredite bis 100.000 Euro erhalten, falls sie Arbeitslose einstellen.
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