Einigung auf neue EU-Fernsehrichtlinie Werbeform "Produktplatzierung" ist jetzt erlaubt
Kulturstaatsminister Neumann hat sich dafür ausgesprochen, die umstrittene Werbeform der Produktplatzierung unter Auflagen auch bei deutschen Fernsehproduktionen zuzulassen. Das erklärte er nach einem Treffen der EU-Kulturminister, bei dem die von Firmen bezahlte Platzierung von Produkten in Unterhaltungssendungen grundsätzlich gebilligt wurde.
Fernsehsender in der Europäischen Union dürfen künftig in Ausnahmefällen Programme durch die Platzierung von Produkten wie Autos oder Lebensmitteln finanzieren. Das sieht die neue EU-Fernsehrichtlinie vor, die die 27 Mitgliedstaaten verabschiedeten. Zwar wird grundsätzlich ein Werbeverbot für Produkte festgeschrieben. Allerdings können die Mitgliedstaaten Ausnahmen festlegen, wenn garantiert ist, dass die Praxis für den Zuschauer klar gekennzeichnet ist.
Die kontroversen Beratungen zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten dauerten 18 Monate. Im März ebnete die EU-Kommission den Weg für einen Kompromiss. Die EU-Staaten haben 24 Monate Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie dürfte 2009 in Kraft treten.
Produktplatzierung muss erkennbar sein
EU-Staaten können die umstrittene Platzierung von Produkten in Serien, Spielfilmen und Sportsendungen erlauben, um ihre jeweiligen Anbieter im Wettbewerb mit Konkurrenten aus China, Indien und den USA gleichzustellen. Zu Beginn und am Ende jeder Werbepause muss darauf hingewiesen werden. Sender dürfen alle 30 Minuten das Programm für einen Werbeblock unterbrechen.
Kulturstaatsminister Neumann lobt ARD und ZDF
Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der den Vorsitz im Rat hatte, sagte: "Wir haben gezeigt, dass Politik nicht immer der technologischen Entwicklung hinterhinkt." Die Richtlinie sichere den Jugendschutz und die kulturelle Vielfalt und verbiete Fremdenhass. Neumann begrüßte ausdrücklich die Selbstverpflichtung von ARD und ZDF, auf Produktplatzierung zu verzichten.
EU-Medienkommissarin Viviane Reding sagte: "Schleichwerbung bleibt verboten." Produktplatzierungen sind in Nachrichten- und Kindersendungen nicht erlaubt. Der neue Rechtsrahmen ermögliche der Branche durch weniger Bürokratie eine bessere Finanzierung, sagte Reding.
Freiwillige Selbstkontrolle beim Jugendschutz
Beim Jugendschutz wird erstmals eine freiwillige Selbstkontrolle festgeschrieben. Menschen, die Schwierigkeiten beim Sehen und Hören haben, sollen einen besseren technischen Zugang zu Fernsehinhalten bekommen. Die Richtlinie stützt sich nach wie vor auf das Herkunftslandprinzip. Danach sind für Rundfunkanstalten, die grenzüberschreitend ihr Programm ausstrahlen, die Staaten zuständig, in denen die Sender ihren Sitz haben. Die Neufassung war nötig, um beispielsweise neue Vertriebskanäle im Internet oder Videos auf Bestellung zu erfassen. Die alte Richtlinie stammt von 1989.