EU-Urteil zu Zahlungssystem Mastercard verlangte zu hohe Gebühren
Die Kreditkartenfirma Mastercard hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. EU-Richter stuften die erhobenen Abrechnungsgebühren, die letztlich die Händler zahlen müssen, als zu hoch ein. Für das Zahlungssystem seien die Gebühren nicht notwendig. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der EU-Kommission.
Die Kreditkartenfirma Mastercard hat nach Ansicht von EU-Richtern jahrelang zu hohe Gebühren erhoben. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2007 und wies die Klage von Mastercard und ihren Gesellschaften ab. Das Unternehmen kündigte an, den Rechtsstreit in der nächsthöheren Instanz beim Europäischen Gerichtshof fortsetzen zu wollen.
Die EU-Kommission hatte in ihrer ursprünglichen Entscheidung die sogenannten multilateralen Interbankenentgelte von Mastercard beanstandet und für wettbewerbswidrig erklärt. Für eine Änderung des Systems war damals unter Androhung hoher Strafen eine Frist von sechs Monaten eingeräumt worden. Daraufhin hatte das Unternehmen die Gebühren gesenkt. Mit diesem Schritt wollte MasterCard der EU-Kommission in dem Streit entgegenkommen und Strafzahlungen vermeiden, weil es die Vorgaben von 2007 nicht umsetzt.
Gebühren für Funktion des Systems nicht notwendig
Die Richter argumentierten, dass die Gebühren für das Funktionieren des Mastercard-Zahlungssystems nicht notwendig und die Kosten vor diesem Hintergrund zu hoch angesetzt seien. Die beanstandeten Gebühren sind Bankkosten, die für praktisch alle grenzüberschreitenden Kartenzahlungen in Europa gelten. Diese Kosten muss letztlich der Einzelhändler bei jeder Kartenzahlung tragen - und nicht der Kunde, der mit der Karte bezahlt. Die Gebühren, die ein Verbraucher seiner Bank für die Ausgabe einer Kreditkarte zahlt, sind nicht betroffen.
Aktenzeichen: T-111/08