Hintergrund

Vorgeschlagene Erhöhungen für Erzieher Was die Kita-Schlichter vorschlagen

Stand: 23.06.2015 16:52 Uhr

Die Kita-Erzieher sollen neu eingruppiert und die Sozialarbeiter besser bezahlt werden. Für einige Berufsgruppen brächte der Schlichterspruch spürbare Verbesserungen mit sich. Die Empfehlungen der Schlichter im Überblick.

Der Schlichterspruch für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes sieht einige neue Gehaltsgruppen (Entgeltgruppen), aber auch Steigerungen in vielen bisherigen Entgeltgruppen und Änderungen beim Aufstieg zur nächsthöheren Stufe vor. In einigen der bisherigen Entgeltgruppen (etwa S15, S16 und S18) sind aber auch keinerlei Anhebungen vorgesehen. Die wichtigsten Änderungsvorschläge im Überblick.

Erzieherinnen und Erzieher

Staatlich anerkannte Erzieher werden bislang nach der Entgeltgruppe S 6 des Tarifvertrags bezahlt - in der Regel mit automatischen Steigerungen nach einer bestimmten Zahl von Jahren durch den Wechsel in die nächsthöhere Stufe innerhalb dieser Entgeltgruppe. Die Schlichter schlagen vor, für die Erzieher eine neue Entgeltgruppe S 8a einzurichten. Das hätte deutliche Steigerungen zur Folge.

Erzieher (in Euro pro Monat)
Entgeltgruppe S 6 (bisher) Entgeltgruppe S 8a (neu)
Stufe 1 2.366,68 2.422,00
Stufe 2 2.589,68 2.623,00
Stufe 3 2.768,08 2.824,00
Stufe 4 2.946,46 3.060,00
Stufe 5 3.108,13 3.260,00
Stufe 6 3.289,06 3.450,00

Staatlich anerkannte Erzieher mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten werden bislang nach der Entgeltgruppe S 8 des Tarifvertrags bezahlt. Die Schlichter empfehlen, diese Erzieher künftig nach einer neuen Entgeltgruppe S 8b zu entlohnen. Auch dies brächte Einkommensverbesserungen für die Betroffenen mit sich.

Erzieher mit schwierigen Tätigkeiten (in Euro pro Monat)
Entgeltgruppe S 8 (bisher) Entgeltgruppe S 8b (neu)
Stufe 1 2.478,17 2.550,00
Stufe 2 2.656,58 2.800,00
Stufe 3 2.879,57 3.050,00
Stufe 4 3.198,33 3.300,00
Stufe 5 3.496,91 3.550,00
Stufe 6 3.732,33 3.800,00

Kinderpfleger

Staatlich anerkannte Kinderpfleger werden derzeit meist in der Entgeltgruppe S 3 des Tarifvertrags eingruppiert. Daran soll sich laut Schlichterspruch nichts ändern. Allerdings werden in den einzelnen Stufen spürbare Erhöhungen vorgeschlagen.

Kinderpfleger (in Euro pro Monat)
Entgeltgruppe S 3 (bisher) Entgeltgruppe S3 (neu)
Stufe 1 2.043,35 2.104,67
Stufe 2 2.277,50 2.363,34
Stufe 3 2.433,58 2.513,30
Stufe 4 2.589,68 2.651,01
Stufe 5 2.634,28 2.714,00
Stufe 6 2.678,89 2.789,26

Für staatlich anerkannte Kinderpfleger mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten richtet sich die Bezahlung bislang nach der Entgeltgruppe S 4 des Tarifvertrags. Das soll auch künftig gelten, allerdings mit Anhebungen in allen Stufen.

Kinderpfleger mit schwierigen Tätigkeiten (in Euro pro Monat)
Entgeltgruppe S 4 (bisher) Entgeltgruppe S 4 (neu)
Stufe 1 2.154,84 2.260,76
Stufe 2 2.433,58 2.511,63
Stufe 3 2.578,52 2.667,73
Stufe 4 2.701,18 2.773,65
Stufe 5 2.779,22 2.874,00
Stufe 6 2.879,57 3.030,34

Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten

Die Leiterinnen und Leiter der Kitas sollen nach der Empfehlung der Schlichter neu eingruppiert werden. Wie bisher richtet sich die Eingruppierung dabei im Wesentlichen nach der Zahl der Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung betreut werden. Dadurch können sich im Einzelfall deutlich höhere Bezüge ergeben. Einige Beispiele im Überblick.

Leitung einer Kita ab 40 Plätzen (in Euro pro Monat)
Entgeltgruppe S 10 (bisher) Entgeltgruppe S 10 (neu)
Stufe 1 2.589,68 2.879,57
Stufe 2 2.857,27 3.102,56
Stufe 3 2.991,07 3.387,82
Stufe 4 3.387,82 3.617,48
Stufe 5 3.709,38 3.904,60
Stufe 6 3.973,50 4.048,14
Leitung einer Kita ab 100 Plätzen (in Euro pro Monat)
Entgeltgruppe S 15 (bisher) Entgeltgruppe S 16 (neu)
Stufe 1 2.913,01 3.024,52
Stufe 2 3.215,54 3.341,89
Stufe 3 3.445,25 3.594,53
Stufe 4 3.709,38 3.904,60
Stufe 5 4.134,29 4.249,12
Stufe 6 4.318,02 4.455,84
Leitung einer Kita ab 180 Plätzen (in Euro pro Monat)
Entgeltgruppe S 17 (bisher) Entgeltgruppe S 18 (neu)
Stufe 1 3.102,56 3.445,25
Stufe 2 3.416,52 3.560,07
Stufe 3 3.789,76 4.019,46
Stufe 4 4.019,46 4.363,97
Stufe 5 4.478,80 4.880,76
Stufe 6 4.748,69 5.196,57

Sozialarbeiter

Für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter schlagen die Schlichter eine Anhebung der einzelnen Stufen innerhalb der bisherigen Eingruppierung vor. Für staatlich anerkannte Sozialarbeiter ist dies die Entgeltgruppe S 11 des Tarifvertrags.

Sozialarbeiter (in Euro pro Monat)
Entgeltgruppe S 11 (bisher) Entgeltgruppe S 11 (neu)
Stufe 1 2.656,58 2.715,30
Stufe 2 2.991,07 3.049,78
Stufe 3 3.136,01 3.195,64
Stufe 4 3.502,66 3.563,13
Stufe 5 3.789,76 3.850,24
Stufe 6 3.962,02 4.022,50

Für staatlich anerkannte Sozialarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten soll wie bisher die Entgeltgruppe S 12 ausschlaggebend sein. Auch hier empfehlen die Schlichter eine Aufstockung aller Stufen.

Sozialarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten (in Euro pro Monat)
Entgeltgruppe S 12 (bisher) Entgeltgruppe S 12 (neu)
Stufe 1 2.768,08 2.815,04
Stufe 2 3.046,82 3.093,78
Stufe 3 3.318,92 3.367,29
Stufe 4 3.560,07 3.608,45
Stufe 5 3.858,65 3.907,04
Stufe 6 3.984,98 4.033,37

Weitere Berufsgruppen

Auch Leiterinnen und Leiter von Erziehungsheimen sollen laut Schlichterspruch höher eingruppiert werden als bisher. Die Leitungen von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung sollen künftig analog zu den Leitungen von Kitas bezahlt werden. Leiterinnen und Leiter von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung sollen wie die stellvertretenden Leiter von Erziehungsheimen bezahlt werden. Heilerziehungspfleger und Heilerzieher würden bei einer Annahme des Schlichterspruchs nach denselben Entgeltgruppen bezahlt wie die staatlich anerkannten Erzieher.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 23. Juni 2015 um 17:00 Uhr.