Beschluss im Bundeskabinett Regierung bringt neues Insolvenzrecht auf den Weg
Die Bundesregierung hat eine Reform des Insolvenzrechts gebilligt. "Sanierungen werden
künftig einfacher, effektiver und schneller erfolgen", erklärte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Die Insolvenz solle künftig mehr als bisher als echte Chance zur Sanierung verstanden werden.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für ein verbessertes Insolvenzrecht beschlossen. Das teilte das Bundesjustizministerium im Anschluss an die Sitzung mit. Mit dem neuen Gesetz will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Sanierung maroder Firmen erleichtern - etwa indem Gläubiger mehr Einfluss auf das Insolvenzverfahren erhalten. Mit der Reform soll das Insolvenzrecht künftig stärker auf den Erhalt sanierungsfähiger Unternehmen ausgerichtet werden. Das Gesetz muss noch vom Parlament verabschiedet werden.
Mit dem veränderten Insolvenzgesetz würden "die notwendigen Lehren aus der Wirtschafts- und Finanzkrise der vergangenen Jahre gezogen", erklärte das Justizministerium. Durch die Reform solle eine andere "Insolvenzkultur" in Deutschland befördert werden. Bisher stehe der Begriff zu sehr für persönliches und wirtschaftliches Scheitern und werde kaum als echte "Chance zur Sanierung" begriffen.
Aufwertung der Gläubiger
Ein Kernpunkt des neuen Gesetzes ist eine Aufwertung der Rolle der Gläubiger gegenüber den Insolvenzgerichten. Sie sollen im sogenannten Eröffnungsverfahren unter bestimmten Bedingungen frühzeitig einen vorläufigen Gläubigerausschuss einrichten können, der dann ein wichtiges Mitspracherecht bei der Auswahl des Insolvenzverwalters und des genauen Verfahrens erhält.
Schutzschirm für bedrohte Firmen
Die Reform sieht auch vor, eine Art vorgelagertes Insolvenzrecht für bedrohte Firmen zu schaffen. Bei Gefahr von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung soll demnach ein dreimonatiges "Schutzschirmverfahren" unter Regie eines vorläufigen Verwalters eine Firma stabilisieren, bevor es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt.