Änderung des Insolvenzrechts offenbar vom Tisch Staat will sich nun doch nicht den Erstzugriff sichern
Nach einem Streit zwischen Justiz- und Finanzministerium wird nun doch nicht das Insolvenzrecht geändert. Das gaben Sprecher beider Häuser bekannt. In einem Entwurf für ein Gesetz hatte es zuvor geheißen, dass der Staat künftig bei Firmenpleiten den ersten Zugriff auf die Insolvenzmasse haben sollte.
Die Bundesregierung will dem Staat bei der Aufteilung der Vermögenswerte bei Firmeninsolvenzen nun doch kein Vorrecht einräumen. Nach heftigem Widerstand des Bundesjustizministeriums verständigten sich Justiz- und Finanzressort darauf, eine Alternative zu finden. Das bestätigten Sprecher beider Ministerien. Damit wird die geplante Wiedereinführung des sogenannten Fiskusprivilegs wieder aus dem Haushaltsbegleitgesetz gestrichen.
Die Nachrichtenagentur Reuters und die Tageszeitung "Die Welt" hatten zuvor aus einem Gesetzesentwurf des Finanzministeriums zitiert, nach dem das Insolvenzrecht geändert werden sollte. Danach hätten bei einer Firmenpleite Forderungen des Fiskus, der Sozialversicherungen und der Bundesagentur für Arbeit an die Pleitefirma vorrangig behandelt werden müssen. Andere Gläubiger wie beispielsweise Zulieferer oder Handwerker hätten dadurch erheblich schlechtere Chancen gehabt, auch nur Teile ihrer Forderungen erstattet zu bekommen.
Das Finanzministerium erhoffte sich dadurch im kommenden Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 455 Millionen Euro. In den Jahren darauf solle diese Summe steigen. Die volle Jahreswirkung liege dem Entwurf zufolge bei einer Milliarde Euro. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte nun, man arbeite an "einer anderen Kompensation". Das Ministerium wolle dazu nun Vorschläge vorlegen. Er rechne noch mit einer Lösung in dieser Woche. Auf jeden Fall solle die Alternative jene Summe erbringen, die das Finanzministerium im Zuge des Sparpakets aus der Wiedereinführung des Fiskusprivilegs erhofft hatte.
Fiskusprivileg gab es bereits bis 1999
Das sogenannte Fiskusprivileg hatte es bereits im alten Konkursrecht gegeben, das aber 1999 durch die aktuelle Insolvenzordnung abgelöst worden war. Hier gibt es keinen Vorrang der Finanzämter mehr. Stattdessen liegt der Schwerpunkt darauf, zahlungsunfähige Unternehmen möglichst zu retten und alle Gläubiger gleich zu behandeln.