Neuregelungen für Leiharbeiter Equal Pay, Übergangsfristen, Werkverträge
Für die rund eine Million Leiharbeiter gibt es jetzt klare gesetzliche Vorgaben. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
"Equal Pay": Grundsätzlich gilt, dass Zeitarbeiter nach neun Monaten im selben Entleihbetrieb Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbelegschaften haben. Davon dürfen Arbeitgeber und Gewerkschaften abweichen, wenn es Tarifverträge gibt, in denen Zuschläge für Leiharbeiter geregelt sind, sofern diese Zuschläge den Einstiegslohn schon nach sechs Wochen erhöhen - wie etwa in der Chemie- und Metallbranche. Nach 15 Monaten muss aber ein Arbeitsentgelt erreicht werden, das von den Tarifparteien als gleichwertig mit Stammbeschäftigten erachtet wird.
Höchstüberlassungsdauer: Grundsätzlich darf ein Leiharbeiter höchstens 18 Monate im selben Entleihbetrieb beschäftigt werden - dann muss er gehen oder der Betrieb muss ihn fest übernehmen. Auch davon dürfen Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Grundlage gemeinsamer Vereinbarungen aber abweichen. Auch Unternehmen, die keinem Flächentarifvertrag unterliegen, können die Überlassungsdauer verlängern, wenn sie mit ihrem Betriebsrat eine entsprechende Vereinbarung treffen.
Streikbrecher: Betriebe dürfen Leiharbeiter nicht arbeiten lassen, wenn es einen Arbeitskampf gibt. Sie dürfen aber weiter eingesetzt werden, wenn sie keine Aufgaben von Streikenden verrichten. Dies muss Nahles in ihrem Gesetzentwurf klarstellen.
Übergangsfrist für Arbeitgeber: Zudem müssen Leiharbeiter noch etwas länger warten, bis sie Anspruch auf den gleichen Lohn haben. Bei der Beschäftigungsdauer von neun Monaten, die dafür Voraussetzung ist, werden nur Zeiten ab dem Inkrafttreten gezählt. Davor liegende Beschäftigungszeiten bleiben außen vor. "Die Arbeitgeber erhalten so eine Übergangsfrist", heißt es in der Einigung.
Werkverträge: Bei den Regelungen zu Werkverträgen herrschte schon vor der Koalitionsrunde Einigkeit: Kriterien zur Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Arbeit sollen helfen, dass Arbeitgeber Werkverträge nicht missbrauchen. Bei der Zeitarbeit werden Arbeitskräfte entliehen, während bei einem Werkvertrag eine Arbeitsleistung unabhängig von einer bestimmten Person eingekauft wird. Arbeitgebern soll es erschwert werden, mit Werkverträgen Schutzstandards zu umgehen.
Quelle: Reuters