Klage vor dem EuGH zurückgezogen London gibt bei Banker-Boni klein bei
Der Bonus eines Bankers soll nicht höher sein als das Fixgehalt - mit dieser Regel sorgte die EU am Finanzplatz London für Entsetzen. Mit einer Klage vor dem EuGH wollte die britische Regierung die Begrenzung kippen. Doch nun gibt Finanzminister Osborne klein bei.
Großbritannien hat seine Klage gegen die Begrenzung von Banker-Boni vor dem Europäischen Gerichtshof zurückgezogen. "Ich werde das Geld der Steuerzahler nicht für eine Klage verwenden, die jetzt kaum noch Aussicht auf Erfolg hat", sagte Finanzminister George Osborne am Abend.
Wenige Stunden zuvor hatte ein hochrangiger EuGH-Gutachter dem Gericht geraten, die Klage komplett abzuweisen. In der Regel folgen die EuGH-Richter solchen Empfehlungen - Osborne kam der drohenden Niederlage mit dem Rückzug also zuvor.
Hintergrund der Klage war, dass die Briten um die Attraktivität des Finanzplatzes London fürchten, wenn Banker dort nicht mehr so hohe Boni kassieren dürfen wie bislang. Die britische Regierung hatte vor dem EuGH argumentiert, die Beschränkung führe ohnehin nur zu höheren Festgehältern. Zudem überschreite die EU mit der Bonus-Grenze ihre Kompetenzen.
Maßlose Boni setzen falsche Anreize, sagt Brüssel
Die neue EU-weite Regel sieht vor, dass Boni nicht mehr höher sein dürfen als das Festgehalt. Ausnahme: Wenn die Aktionäre der Bank zustimmen, darf die Sondervergütung maximal doppelt so hoch wie das Fixsalär ausfallen - aber höher in gar keinem Fall.
Früher waren die Boni von Investmentbankern und Händlern oft vier oder fünf Mal so hoch wie ihr Grundgehalt. Politiker fürchten, dass die Prämien falsche Anreize setzen - nämlich besonders riskante Geschäfte zu machen, um im Erfolgsfall möglichst hohe Sonderausschüttungen zu erhalten, während für den Fall des Misserfolgs andere haften.
Der EuGH-Gutachter argumentierte, die Boni seien durchaus Sache der EU, weil sie Einfluss auf das Risikoprofil von Banken und damit auf die Finanzstabilität in Europa hätten. Die Festlegung der Löhne sei zwar allein Sache der Mitgliedsstaaten, erklärte der Generalanwalt. Von einer "Obergrenze" für Boni oder Gehälter zu sprechen, sei aber falsch, weil die Fixgehälter weiterhin frei ausgehandelt werden könnten.