EuGH-Urteil zu Arbeitszeitausgleich 48 Stunden sind genug
48 Stunden - das ist die maximale Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer in der EU. Wer ständig mehr arbeiten muss, hat Anspruch auf Ausgleich, möglicherweise auch finanziell. Mit diesem Urteil gab der Europäische Gerichtshof einem deutschen Feuerwehrmann Recht - und schuf womöglich einen Präzedenzfall.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Anspruch auf einen Ausgleich hat, wenn er ständig länger als die in der Europäischen Union erlaubten 48 Stunden pro Woche arbeiten musste. Im konkreten Fall hatte ein Feuerwehrmann der Stadt Halle geklagt. Als Fahrzeugführer beim Brandschutz hatte der Mann laut Dienstplan im Schnitt pro Woche 54 Stunden im Einsatz zu sein. Also deutlich länger als die von der EU-Arbeitszeitrichtlinie für einen Zeitraum von sieben Tagen erlaubten 48 Stunden.
Für die gearbeitete Mehrarbeit verlangte der Mann eine Entschädigung, was die Stadt Halle ablehnte. Das Verwaltungsgericht Halle entschied, dass der Feuerwehrmann nach nationalem Recht keinen Anspruch auf Ausgleich habe. Das sahen Europas höchste Richter anders. Auch wenn der Dienstherr eine längere Arbeitszeit festsetze, könne sich der Kläger auf EU-Recht berufen und daraus einen Anspruch ableiten.
Auch finanzieller Ausgleich möglich
Höhe und Form - Freizeit oder Geld - der Entschädigung sei Sache des Mitgliedsstaates. Es ist das erste Mal, dass die obersten europäischen Richter in einem Urteil auch einen finanziellen Anspruch erwähnen - das könnte zu einem Präzedenzfall für alle Arbeitnehmer in der EU werden.
Aktenzeichen: C-429/09