EuGH bestätigt deutsche Regelung Entlassung in den Ruhestand ist rechtens
Wer das Rentenalter erreicht, darf automatisch entlassen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Klage einer Reinigungskraft aus Hamburg abgelehnt, die sich aus Altersgründen diskriminiert sah. Zwar sahen die Richter eine Ungleichbehandlung - diese sei aber angemessen.
Eine automatische Kündigung bei Erreichen des Renteneintrittsalters verstößt nicht gegen EU-Recht. Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter somit mit Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand schicken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies die Klage einer Putzfrau aus Deutschland zurück, die im Alter von 65 Jahren entlassen worden war. Die Gebäudereinigerin hatte dagegen vor dem Hamburger Arbeitsgericht geklagt, weil sie sich aus Altersgründen diskriminiert sah. Das Hamburger Gericht legte das Verfahren dem EuGH vor und setzte das Verfahren aus.
Die Richter in Luxemburg kamen zu dem Urteil, dass es sich bei der Entlassung zwar um eine Ungleichbehandlung wegen des Alters handele. Die Regelung biete aber Arbeitgebern und Arbeitnehmern Sicherheiten und sei zudem auch von Arbeitnehmerseite mit beschlossen worden. Daher sei die Ungleichbehandlung "angemessen" und damit zu rechtfertigen. Das Beschäftigungsverhältnis dürfe somit automatisch enden, wenn der Mitarbeiter das 65. Lebensjahr vollendet - solange im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Die automatische Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Erreichen des Renteneintrittsalters ist seit langem Teil des Arbeitsrechts in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten. Eine erfolgreiche Klage der Putzfrau hätte daher weitreichende Folgen haben können. Der EuGH hatte bereits vor rund drei Jahren entschieden, dass auch Tarifverträge den Ruhestand in einem bestimmten Alter erzwingen können.
Az.: C‑45/09