Parlament billigt Finanzplan Reduziertes Siebenjahresbudget gebilligt
Nach langen Verhandlungen und trotz heftiger Kritik hat das EU-Parlament heute den Rahmen für den EU-Haushalt zwischen 2014 und 2020 beschlossen. Über 900 Milliarden Euro schwer ist das Siebenjahresbudget - weniger als in den sieben Jahren zuvor.
Das Europaparlament hat nach monatelangem Streit mit den EU-Regierungen die Finanzplanung der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 beschlossen. Demnach darf die EU in den Jahren 2014 bis 2020 rund 960 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 38,2 Milliarden Euro weniger als in den sieben Jahren zuvor.
Mehrere Länder bestanden auf Einsparungen
Die EU-Kommission hatte den Bedarf für die kommenden sieben Jahre auf rund eine Billion Euro geschätzt. Auch das Europaparlament wollte zunächst mehr erreichen, stieß dabei aber auf den Widerstand im Rat, in dem die 28 EU-Staaten vertreten sind. Vor allem Großbritannien, aber auch Deutschland bestanden auf Einsparungen.
2016 neue Prüfung
In langen und zähen Verhandlungen mit dem Rat setzte das Parlament schließlich durch, dass der Finanzrahmen im Jahre 2016 überprüft wird. Außerdem soll es mehr Flexibilität für eine Umschichtung von Mitteln geben. Der Finanzrahmen muss nun noch formell vom Rat abgesegnet werden, was in Kürze geschehen soll.
"Guter Tag für Europa"
Dank dieses Votums könnten nun Mittel für Programme etwa zugunsten junger Arbeitsloser oder ärmerer Regionen in der EU rechtzeitig ab Anfang 2014 fließen, betonte der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz (SPD). EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski sprach von einem "guten Tag für Europa". Wichtige Aktionen wie das Studentenaustauschprogramm Erasmus könnten gestärkt werden.
Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) legt die EU Obergrenzen und Schwerpunkte ihrer Haushalte fest. Für einen Zeitraum von sieben Jahren werden unter anderem die maximalen Gesamtausgaben und die Verteilung auf wichtige Aufgabenbereiche vereinbart. Innerhalb dieser Vorgaben müssen sich später die jährlichen Etats bewegen.
Wie der MFR zustande kommt, ist im Vertrag von Lissabon festgelegt. Es handelt sich im Kern um eine Verordnung. Den Vorschlag dafür legt die EU-Kommission vor. Im nächsten Schritt verhandeln die Regierungen der EU-Staaten über einen Kompromiss, sie können die MFR-Verordnung nur einstimmig beschließen. Zuvor muss aber auch das Europaparlament zustimmen. Wegen des drohenden Vetos beeinflussen die Änderungswünsche der Parlamentarier die Beratungen der Regierungen der EU-Staaten. Kommt es nicht rechtzeitig zu einer Einigung, gelten die Obergrenzen des letzten Jahres aus dem vorangegangenen MFR zunächst weiter.