Wettbewerbstreit mit Softwarekonzern EU-Gericht bestätigt Strafen gegen Microsoft
Der US-Konzern Microsoft ist vor einem EU-Gericht mit seiner Klage gegen ein Bußgeld in Millionenhöhe gescheitert: Die Richter bestätigten weitgehend die von der EU-Kommission verhängte Strafe, senkten das Zwangsgeld allerdings um 39 Millionen Euro auf 860 Millionen Euro.
Das zweithöchste EU-Gericht hat eine Kartellstrafe gegen den US-Konzern Microsoft im Wesentlichen bestätigt. Das im Jahr 2008 von der EU-Kommission verhängte Bußgeld sei rechtens. Allerdings reduzierte das Gericht die Höhe der Strafe um 39 Millionen Euro auf 860 Millionen Euro.
Die Brüsseler Kartellwächter hatten das Bußgeld damals damit begründet, dass Microsoft für die Bereitstellung technischer Angaben über sein Betriebssystem Windows jahrelang überhöhte Preise von Konkurrenten verlangt und damit gegen Auflagen der Kommission verstoßen habe.
Wettbewerber brauchen Infos über Microsoft-Schnittstellen
Wegen der marktbeherrschenden Stellung des Microsoft-Betriebssystems Windows benötigen Wettbewerber Informationen über dessen Schnittstellen zu anderen Programmen, um marktfähige Konkurrenzprodukte entwickeln zu können.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia begrüßte den Richterspruch: "Die Forderung, dass Microsoft Informationen gegenüber seinen Mitbewerbern offenlegt, hat Nutzern erhebliche Vorteile gebracht." Viele Programme seien sonst nie entwickelt worden.
Microsoft hingegen reagierte enttäuscht: "Auch wenn das Gericht die Strafe leicht reduziert hat, sind wir mit dem Urteil nicht zufrieden", sagte ein Sprecher. Der Konzern sei der Kommission in den vergangenen Jahren mehrfach entgegengekommen.
Die EU-Kommission hatte bereit 2004 und 2006 Zwangsgelder in Millionenhöhe verhängt, damit Microsoft diese Informationen herausgibt. Die nun weitgehend bestätigte Wettbewerbsbuße wurde verhängt, weil Microsoft zu hohe Preise für diese Informationen verlangt hatte.
Az: T-167/08