Verkehr Drohnen-Lufträume in Städten geplant
Neue Regeln für Drohnen sollen kommerzielle Flüge auch über weitere Strecken möglich machen - in speziellen Zonen des Luftraums. Doch einige Fragen sind noch ungeklärt.
Von Aylin Dülger, tagesschau.de
Bei Drohnen denken die meisten Menschen wahrscheinlich an kleine, ferngesteuerte Flugobjekte, die für Freizeitzwecke genutzt werden. Künftig könnten ferngesteuerte Luftfahrzeuge viele Aufgaben übernehmen: etwa Firmenanlagen überwachen, dringende Gewebeproben für Kliniken transportieren oder Dienstleistungen für Handwerker übernehmen. All das könnte bereits in den kommenden Jahren in deutschen Städten zur Routine werden.
Flüge nur nach Anmeldung - und mit "Nummernschild"
Die Voraussetzungen dafür könnte ab dem 26. Januar 2023 eine EU-Verordnung schaffen - mit der Möglichkeit sogenannter "U-Space"-Gebiete, also eine Art Verkehrssystem für Drohnen in Städten. "U-Spaces" sind bodennahe städtische Lufträume, in denen nicht nur die Flüge kommerzieller Drohnen, sondern auch von Helikoptern und Flugzeugen koordiniert werden. Sie sind getrennt vom Rest des Luftraums. Den Drohnen ist eine maximale Flughöhe von 300 Metern erlaubt.
In einem "U-Space" darf kein Drohnenflug ohne vorherige Freigabe stattfinden. Ein Dienstleister, der sogenannte Service Provider (USSP), autorisiert die Flüge und weist den Drohnenpiloten an, wohin er fliegen darf. Drohnen ab 250 Gramm müssen beim Luftfahrtbundesamt angemeldet werden, so der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW). Ab 2024 müsse das Flugobjekt zusätzlich eine sogenannte Remote-ID zur Identifikation besitzen. Das ist vergleichbar mit dem Nummernschild eines Autos. Laut EU-Verordnung entscheiden die Mitgliedstaaten selbst, ob und wo ein "U-Space" eingerichtet wird.
Auch außerhalb der Sichtweite
Im normalen Luftraum werden Flugbewegungen per Radar überwacht. Der Flugbereich kleiner Drohnen ist dagegen bislang so gut wie unkontrolliert. Es gibt dort keinen Datenaustausch, der einen genauen Überblick über alle Flugbewegungen erlaubt. Die ferngesteuerten Luftfahrzeuge können daher nur in Sichtweite des Piloten am Boden fliegen. Mit den "U-Spaces" soll ein viel weiterer Einsatz möglich werden - ohne dass ein Pilot die Drohne im Blick behalten muss.
Die Idee dazu stammt von der EU-Agentur für Flugsicherheit (EASA). "Zwischen dem Steuerungscomputer und der Drohne ist eine klare Funkverbindung geregelt", erläutert ein Sprecher des Branchenverbands Zivile Drohnen (BVZD) gegenüber tagesschau.de. Das ermögliche auch Flüge außerhalb der Sichtweite. Reißt die Funkübertragung zu der Drohne aus technischen oder atmosphärischen Gründen ab, so kehre diese zum letzten Verbindungsstand mit dem Drohnenpiloten zurück. Bisher ist das nur mit einem aufwändigen Verfahren möglich.
Große Datenmengen als Problem
Es bleiben aber noch Fragen, die zu klären sind: Unter anderem, wo die neuen Luftraum-Zonen eingerichtet werden sollen und wie sich Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen lässt. Der Verband für unbemannte Luftfahrt (UAV DACH) erwartet daher, dass die ersten "U-Spaces" in Deutschland frühestens Ende 2023, wahrscheinlich eher ab 2024 eingerichtet werden.
Anlass zur Sorge gebe noch der Umgang mit großen Datenmengen zur Durchführung von Flügen im "U-Space", heißt es von dem Verband. Fragen der Daten- und Informationssicherheit seien noch nicht ausreichend geklärt.
"Sicherheitsrisiken existieren insbesondere durch Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern, wie Flugzeugen oder Hubschraubern", so Andreas Del Re, Leiter des Instituts für unbemannte Systeme an der Northern Business School Hamburg. Mögliche Szenarien seien etwa die Behinderung von Rettungshubschrauber-Einsätzen oder ein Absturz auf Menschen am Boden. Vor allem bedenklich seien aber Gefahren durch Spionage, verletzte Privatsphären, Terroranschläge oder Schmuggel.
Hohe Gebühren wären eine Hürde
Tests möglicher kommerzieller Drohnenflüge gab es zum Beispiel im vergangenen Jahr im Hamburger Hafen - in einem sogenannten Reallabor. Viel Flugverkehr habe es dabei nicht gegeben, heißt es vom BVZD. "Dort wurde die Basis erst mal ausprobiert." In Ingolstadt wird an einem weiteren Reallabor gearbeitet.
Damit Drohnen zum Wirtschaftszweig werden können, seien "verlässliche Rahmenbedingungen" nötig, so der Verband für unbemannte Luftfahrt. Die Gebühren für die Nutzung eines "U-Space" dürften am Ende nicht so hoch sein, dass Geschäftsmodelle wie der Transport von Medikamenten oder Blutkonserven nicht profitabel durchgeführt werden könnten.