Mehr Fachkräfte aus Drittstaaten anlocken EU-Staaten setzen auf die Blue Card
Monatelang haben die EU-Staaten um die sogenannte Blue Card gefeilscht. Nun gibt es eine Einigung, mit der Fachkräfte zum Beispiel aus China und Indien angelockt werden sollen, um die Lücken auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu schließen. Letzte Änderungen gab es auf Druck der Bundesregierung.
Ab 2011 sollen Fachkräfte aus Indien oder Russland mit einer Blue Card nach Europa kommen können. Diese Grundsatzeinigung trafen die EU-Staaten nach monatelangem Streit in Brüssel. Mit der Blue Card will die Europäische Union nach Vorbild der Green Card der USA hochqualifizierte Arbeitskräfte anwerben und so den Fachkräftemangel lindern.
Unter anderem auf Druck der Bundesregierung wurden die EU-Pläne zuletzt jedoch stark abgeschwächt. Deutschland setzte durch, dass nationale Zuzugs-Regeln Vorrang behalten.
Arbeitsmarkt für Drittstaatler öffnen
Die Blue Card ist nach der blauen Farbe der Europaflagge benannt. Sie soll Drittstaatlern mit Hochschulabschluss oder mindestens fünfjähriger Berufserfahrung den europäischen Arbeitsmarkt öffnen. Ein Facharbeiter aus China, Bangladesch oder der Ukraine muss dafür einen Arbeitsvertrag oder eine feste Arbeitszusage in einem EU-Staat nachweisen und ein Gehalt, das im Regelfall 1,5 mal so hoch ist wie das Durchschnittsgehalt des jeweiligen Landes.
Fachkräfte erhalten mit der Blue Card automatisch ein zweijähriges Aufenthalts- und Arbeitsrecht in einem EU-Staat. Nach dieser Zeit sind eine Verlängerung und ein Umzug in einem anderen Mitgliedsstaat möglich. Auch der Familiennachzug wird erleichtert. Allerdings ermöglicht die Bluecard nicht automatisch die Arbeitssuche in der gesamten EU.
Schäuble: Regeln für Aufenthaltsrecht lockern
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte dagegen zuletzt vor überzogenen Erwartungen, mit der Blue Card lasse sich der Fachkräftemangel beheben. Die EU-Arbeitserlaubnis sei nicht mehr als ein "Symbol". Die Bundesregierung setzt stattdessen auf eine Lockerung der nationalen Zuwanderungsregeln, die bereits im Januar 2009 greifen soll. Berlin will weniger strenge Voraussetzungen für das dauerhafte Aufenthaltsrecht schaffen. So soll laut dem Entwurf für das neue Arbeitsmigrations-Steuerungsgesetz etwa das vorgeschriebene Jahres-Mindesteinkommen eines zugezogenen Facharbeiters um rund ein Viertel auf jährlich 63.600 Euro sinken.
Das Europaparlament muss der Regelung noch zustimmen. Danach sollen die zuständigen EU-Minister den Beschluss formell besiegeln. 30 Monate nach der Verabschiedung würden treten die Regeln dann in Kraft treten.