BGH-Entscheidung Schadensersatz auch bei Diesel-Wohnmobilen möglich
Diese Entscheidung betrifft viele Wohnmobilkäufer: Laut Bundesgerichtshof können auch Fahrer eines Wohnmobil auf Fiat-Basis Anspruch auf Schadenersatz wegen des Diesel-Skandals haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auch Käufer von Wohnmobilen, deren Basisfahrzeuge von Fiat stammen, einen Anspruch auf Schadensersatz haben können. Damit führt das oberste Zivilgericht in Karlsruhe seine bisherige Rechtsprechung in den Diesel-Verfahren fort. Fahrzeugbauer haften danach auch dann, wenn sie unzulässige Abschalteinrichtungen lediglich fahrlässig verbaut haben.
Auch ausländische Hersteller haften
Diese Grundsätze gelten auch für Hersteller aus dem Ausland, so die Karlsruher Richterinnen und Richter. Im konkreten Fall wollte der deutsche Kläger Schadensersatz von dem Mutterkonzern des italienischen Herstellers Fiat. Der Kläger hatte in Deutschland ein Wohnmobil mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato gekauft, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war. Das jedenfalls hatten Ermittlungen der deutschen Behörden ergeben.
Italien reagierte damals empört und wollte nicht, dass Deutschland sich einmischt. Die italienischen Behörden gingen davon aus, dass die Typengenehmigung für die Fiat-Fahrzeuge zu Recht erteilt worden waren. Auch nach einem entsprechenden Hinweis des Kraftfahrtbundesamts untersagten sie den Betrieb der Fahrzeuge nicht.
Das Gericht in Karlsruhe urteilte nun am Montag, dass es nicht darauf ankommt, wie die italienischen Behörden die Lage einschätzen. Deutsche Gerichte seien nicht daran gebunden. Entscheidend sei allein, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde.
Viele Wohnmobile betroffen
Das Gericht betonte auch, dass es keinen Unterschied mache, ob das Fahrzeug ein Auto oder ein Wohnmobil sei. Selbst wenn man nicht so sehr auf das Wohnmobil angewiesen sei wie auf das Auto, so seien beide dafür da, im Straßenverkehr benutzt zu werden. Wenn jedoch jederzeit drohe, dass die Behörden ihre Meinung ändern und doch eine Stilllegung anordnen, so liege darin ein Wertverlust für den Käufer. Das sei unabhängig davon, für welchen Zweck das Fahrzeug benutzt wird. Schadensersatzansprüche zwischen fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises sind danach denkbar.
Im konkreten Fall muss die Vorinstanz sich den Fall nun noch einmal genau anschauen und die Vorgaben des BGH beachten. Auf Grundlage dessen werden sie entscheiden, ob und wie viel Schadensersatz der Kläger erhält. Darüber hinaus hat das Urteil aber Auswirkungen auf viele Wohnmobilkäufer: Denn in den allermeisten Fällen haben die Wohnmobilhersteller den Fiat Ducato als Basisfahrzeug eingebaut.