Nachträgliches Ja aus Brüssel EU erlaubt Milliardenhilfen für NordLB und BayernLB
Der jahrelange Beihilfestreit zwischen der EU und den Eignern der BayernLB über den Umbau der Landesbank ist endgültig zu den Akten gelegt. Die EU-Kommission stellte das Untersuchungsverfahren offiziell ein und erlaubte nachträglich die Milliardenhilfen. Ähnlich entschied sie auch bei der NordLB.
Nach mehr als drei Jahren Ringen schließt die EU-Kommission endgültig die Akte BayernLB. Grundsätzlich erlaubten sie nachträglich eine Kapitalspritze in Höhe von zehn Milliarden Euro, die die in der Finanzkrise gestrauchelte Landesbank erhalten hatte. Sie aber muss rund die Hälfte der erhaltenen Rettungshilfen an den Staat zurückzahlen und darf nur noch in verkleinerter Form weitermachen, wie die EU-Kommission mitteilte. In den nächsten sieben Jahren müssten fünf Milliarden Euro Kapital an den Freistaat fließen, der das Münchner Geldhaus aufgefangen hatte. Der letzte Restrukturierungsplan zeige, dass die BayernLB "Lehren aus der Vergangenheit gezogen hat", erklärte die Kommission.
"Die Auflagen stellen sicher, dass die Bank nicht mehr öffentliche Gelder behält als sie unbedingt braucht", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Die Bank muss zudem - gemessen an ihrer Bilanzsumme von 2008 - auf die halbe Größe schrumpfen. Riskante Geschäfte im Ausland bei der Projektfinanzierung und im Immobilienbereich muss die BayernLB reduzieren sowie Zukäufe und Dividenden begrenzen. Die grundsätzliche Einigung in diesem Fall hatten Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) bereits am 9. Juli bekannt gegeben.
Grünes Licht auch für die NordLB
Die EU-Kommission erlaubte auch nachträglich eine Milliardenhilfe für die norddeutsche Landesbank NordLB. Die dem Institut zur Umstrukturierung gewährten 3,3 Milliarden Euro widersprächen nicht den europäischen Subventions-Vorschriften, teilte die Kommission mit. Die Wettbewerbshüter urteilten, dass die Bank durch die Umstrukturierung letztlich wieder auf eigenen Beinen stehen könne. Das ist Bedingung für die Erlaubnis für die vom Steuerzahler finanzierten Subventionen.
Mit ihrer Entscheidung genehmigt die EU auch einen Garantierahmen der Eignerländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt für die NordLB, der von den Ländern bereits Ende 2011 auf den Weg gebracht wurde. Sollten sich die Rahmenbedingungen verschlechtern und die Bank in unruhiges Fahrwasser geraten, könnten die Länder ein Kreditportfolio von rund 15 Milliarden Euro absichern. Für die Garantien, die Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring "eine Art Airbag" nennt, würden allerdings Gebühren fällig - die NordLB wird darauf also nicht ohne Not zugreifen.