Vorwurf der fehlerhaften Beratung BaFin ermittelt gegen sechs Banken
Seit eineinhalb Jahren gelten schärfere Vorschriften für die Beratung von Bankkunden - doch offenbar halten sich nicht alle Banken daran: Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Bußgeldverfahren gegen insgesamt sechs Institute eingeleitet. Welche das sind, teilte die Behörde nicht mit.
Die Finanzaufsicht BaFin geht wegen möglicher fehlerhafter Beratung von Kunden gegen verschiedene Banken vor: Gegen sechs Geldinstitute wurde erstmals ein Bußgeldverfahren eingeleitet. BaFin-Sprecher Ben Fischer bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Handelsblatts". Die Verfahren seien entweder wegen völlig fehlender oder unkorrekter Beratungsprotokolle eingeleitet worden. Die Finanzaufsicht sei durch Beschwerden von Kunden oder eigene Auswertung von Prüfungsberichten der Banken auf die Fälle gestoßen, erklärte Fischer. Die Namen der Banken nannte er nicht. Einen Termin bis zum Abschluss des Verfahrens gebe es nicht. Die betroffenen Banken haben nun Gelegenheit für Stellungnahmen.
Banken müssen seit Anfang 2010 bei der Beratung über Wertpapiere ein Beratungsprotokoll aushändigen. Generell sind Banken gehalten, die finanziellen Verhältnisse des Kunden festzustellen und zu erörtern, welche Anlageziele er hat und welches Risiko er eingehen will. Empfohlene Produkte sind zu dokumentieren. Bei Verstößen drohen den Instituten Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Kritik bereits im vergangenen Jahr
Die Stiftung Warentest hatte bereits im vergangenen Jahr bei einem Test über Anlageberatung erhebliche Mängel festgestellt. Die Stiftung untersuchte dabe in insgesamt 146 Beratungsgesprächen 21 Geldhäuser. Das Ergebnis: Sechs Mal schnitten die Institute mit einem "mangelhaft" ab, die Note "gut" wurde gar nicht vergeben.