BaFin untersagt Leerverkäufe Verbot für Wetten auf fallende Kurse
Die Finanzkrise hat die BaFin auf den Plan gerufen. Wie in Großbritannien und den USA sind jetzt auch in Deutschland Leerverkäufe von Aktien aus der Finanzbranche verboten. Beim "Shortselling" wetten Spekulanten auf sinkende Kurse.
Als Maßnahme gegen den Abwärtstrend deutscher Finanzwerte sind sogenannte Leerverkäufe von Aktien aus der Finanzbranche ab heute bis voraussichtlich Ende des Jahres verboten. Das entschied die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Reaktion auf die Turbulenzen auf dem Finanzmarkt.
Bei Leerverkäufen, auch "Shortselling" genannt, wird darauf gewettet, dass der Kurs einer Aktie oder eines sonstigen Papieres fällt. Die BaFin folgte damit Entscheidungen in Großbritannien und den USA. "In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben", erklärte BaFin-Präsident Jochen Sanio in Bonn. Dieser Gefahr müsse konsequent entgegengetreten werden.
Verbot betrifft vor allem Bankentitel
Rechtsgrundlage für die Entscheidung sei das Wertpapierhandelsgesetz, so Sanio. Demnach habe die Finanzaufsicht Missständen entgegenzuwirken, die erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken könnten.
Das Verbot für Leerverkäufe gilt demnach für folgende Unternehmen: Aareal Bank AG, Allianz SE, AMB Generali Holding AG, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Hannover Rückversicherung AG, Hypo Real Estate Holding AG, MLP AG sowie die Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft AG.
Entscheidung mit dem Finanzministerium abgestimmt
Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, ist das Verbot der BaFin mit dem Ministerium abgesprochen. "Hintergrund ist die zu beobachtende außergewöhnliche Volatilität an den Kapitalmärkten", hieß es zur Begründung. Diese betreffe vor allem Aktien von Kreditinstituten, Börsenbetreibern, Versicherungsunternehmen und weiteren Unternehmen der Finanzbranche.
Bei Leerverkäufen leihen sich Spekulanten ein Wertpapier für eine bestimmte Zeit und verkaufen es dann sofort weiter. Dann warten sie darauf, dass der Kurs fällt. Wenn das passiert, kaufen sie ein Papier derselben Art zurück, um es an den Verleiher zurückzugeben. Die Differenz im Kurs abzüglich der Leihgebühr bleibt ihnen dann als Gewinn.