Länder und Parlament können sich nicht einigen Arbeitszeit-Richtlinie der EU gescheitert
Jahrelanger Streit, Verhandlungen im Vermittlungsausschuss - und am Ende kein Ergebnis: Die Reform der Arbeitszeitregeln in der EU ist gescheitert. Damit bleibt die alte Richtlinie in Kraft, die großzügige Ausnahmen zulässt. Ein neuer Entwurf ist nicht absehbar.
Nach jahrelangem Streit ist die Reform der Arbeitszeitregeln in der Europäischen Union gescheitert. Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss mit dem Europäischen Parlament seien ergebnislos beendet worden, erklärten die EU-Kommission und die tschechische Ratspräsidentschaft in Brüssel.
Umstritten war, wie lange in den EU-Staaten die Obergrenze der Wochenarbeitszeit von 48 Stunden noch überschritten werden darf. "Das Europäische Parlament bestand auf einem Termin für ein Ende der Ausnahmemöglichkeit, was für den Rat nicht akzeptabel war", erklärte EU-Arbeits- und Sozialkommissar Vladimir Spidla. Er sei "schmerzlich enttäuscht" über das Scheitern der Verhandlungen.
Neuer Entwurf nicht absehbar
Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des EU-Vertrages von Amsterdam, mit dem 1997 das Mitentscheidungsrecht des Parlaments ausgeweitet wurde, ist damit ein Vermittlungsverfahren gescheitert. Nun könnte die Reform mit einem neuen Entwurf der Kommission, über den sich Ministerrat und Parlament einigen müssen, von vorne beginnen. Damit ist auf absehbare Zeit allerdings nicht zu rechnen. Die jetzige Kommission ist nach der Europawahl vom 4. bis 7. Juni aber nur noch bis Ende Oktober im Amt.
Streit um Ausnahmeklausel
Nach der seit 1993 geltenden Richtlinie sind über eine Ausnahmeklausel weitaus höhere Arbeitszeiten als 48 Stunden pro Woche möglich. Derzeit ermöglichen das 15 der 27 EU-Staaten. Das EU-Parlament bestand auf der Obergrenze von 48 Stunden und wollte Ausnahmen nur noch für einige Jahre Übergangszeit zulassen. Denn Parlament und Gewerkschaften befürchteten, dass die Ausnahmen sonst eher die Regel würden und der Druck auf die Arbeitnehmer steige, einer längeren Arbeitszeit zuzustimmen.
In Deutschland regelt seit Anfang 2004 das neue Arbeitszeitgesetz, dass im Jahresdurchschnitt die Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschritten werden darf. Das gilt auch für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdiensten wie Ärzte, Krankenschwestern oder Feuerwehrleute. Deutschland unterscheidet seither nicht mehr zwischen Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst.