Entwurf des Justizministers Mietpreisbremse soll verlängert werden
Wie lange? Strengere Regeln? Wie es mit der Mietpreisbremse weiter geht, war in der Ampel umstritten. Jetzt gibt es eine Einigung: Die Regelung soll bis Ende 2028 verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bereits auf dem Weg.
Die Koalition hat eine Einigung bei der Mietpreisbremse erzielt: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Regelung bis Ende 2028 auf den Weg gebracht. Der Entwurf liegt mehreren Medien vor, auch dem ARD-Hauptstadtstudio. Demnach hat sein Ministerium den entsprechenden Referentenentwurf in die Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Regierung gegeben. Im Koalitionsvertrag war ursprünglich eine Verlängerung "bis zum Jahre 2029" vereinbart.
Mietpreisbremse würde Ende 2025 auslaufen
Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln, die den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen verlangsamen sollen. Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 eingeführt. Sie sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie läuft aktuell bis Ende 2025. Wo sie angewendet wird, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Sie muss eine Anwendung zudem begründen.
Der Gesetzentwurf sieht nun höhere Anforderungen für die Begründung vor, wenn sie in einem bestimmten Gebiet wiederholt greifen soll. Das solle sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalte, heißt es aus dem Justizministerium.
SPD und Grüne wollten strengeres Mietrecht
Buschmann hatte sich lange gegen das Vorhaben gesperrt, im April jedoch eine Einigung verkündet. Danach gab es aber neuen Streit zur Mietpreisbremse und das Vorhaben war nicht weiter vorangekommen. Buschmann hatte der SPD im Sommer vorgeworfen, die Verlängerung mit Nachforderungen zu verzögern. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese hatte etwa angekündigt, beim Gesetzgebungsverfahren zur Mietpreisbremse darauf zu pochen, "dass wir diese auch wirksam ausgestalten". Eine Verschärfung der Bremse ist im Ministeriumsentwurf nicht vorgesehen.
SPD und Grüne wollten eigentlich auch strengere Regeln im Mietrecht, die teilweise auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sind. Seit dessen Abschluss hätten sich die Rahmenbedingungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft aber drastisch verschlechtert, hieß es aus Buschmanns Ministerium. "Weitere Verschärfungen des sozialen Mietrechts würden den Neubau von Wohnungen womöglich noch unattraktiver machen."Es müsse daher kritisch geprüft werden, ob die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen noch sinnvoll sind.
Die Grünen begrüßten die Einigung, sehen darin aber nur einen ersten Schritt. "Ich freue mich, dass unser Druck wirkt und unsere Partner endlich auch an Mieterinnen und Mieter denken", sagte Christina-Johanne Schröder der Nachrichtenagentur Reuters. "Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028 ist leider nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung." Mieter bräuchten mehr Sicherheit.
Auch "Quick-Freeze"-Verfahren auf dem Weg
Parallel neben der Mietpreisbremse ging auch ein Entwurf zur Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken in die Ressortabstimmung. Die beiden Vorhaben waren politisch von den Ampelpartnern miteinander verknüpft worden. Dieser Entwurf liegt der Nachrichtenagentur dpa vor, darüber hatte zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.
Vorgesehen ist keine Vorratsdatenspeicherung, sondern das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren". Dabei werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag - besteht. Es geht es um die Sicherung von Verbindungsdaten wie IP-Adressen und an Anrufen beteiligten Telefonnummern. Über das "Einfrieren" durch die Provider solcher Daten soll ein Richter entscheiden, bei Gefahr in Verzug die Staatsanwaltschaft. Es reiche, dass die Verkehrsdaten im Zusammenhang mit dem Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung stehen, hieß es aus dem Justizministerium. An die Ermittlungsbehörden dürften sie aber erst im weiteren Verlauf der Ermittlungen übermittelt werden, etwa wenn sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person konkretisiere.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist eigentlich für ein weitergehendes Modell - nämlich eine neue, rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Buschmann hat eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aber wiederholt abgelehnt. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.