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Kommentar

Nach Urteil des BVerfG AfD-nahe Stiftung sollte kein Geld bekommen

Stand: 22.02.2023 17:58 Uhr

Nach dem Urteil aus Karlsruhe muss es künftig ein Förderungsgesetz für politische Stiftungen geben. Eines darf dabei aber nicht passieren: Dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Millionen vom Staat bekommt.

Ein Kommentar von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

Als Erfolg verkauft die AfD das Urteil aus Karlsruhe. Und eines stimmt: Schon seit Jahren wird angemahnt, dass es ein extra Förderungsgesetz geben muss für parteinahe Stiftungen. Nur mit anderer Begründung als jetzt bei der Klage der AfD, die einfach ihren Anteil will an den Millionen vom Staat.

So hat zum Beispiel der Grünenpolitiker Volker Beck schon vor einiger Zeit ein Gesetz vorgeschlagen, das regelt: Staatliches Geld darf eine politische Stiftung nur bekommen, wenn sie einen "Demokratie-TÜV" besteht. Und in diesem Sinne ist jetzt der Gesetzgeber gefragt. Denn eines darf bei der Neuregelung auf keinen Fall herauskommen: Nämlich, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung staatliche Millionen erhält.

Ungleichbehandlung der AfD?

Doch wäre das nicht eine Ungleichbehandlung der AfD? Steht nicht im Grundgesetz das Parteienprivileg? Also der Grundsatz: Solange eine Partei nicht verboten ist, muss man sich ihr im politischen Wettbewerb stellen und darf sie nicht ausgrenzen. Und muss das nicht auch für parteinahe Stiftungen gelten, die ja gerade dafür da sind, politische Inhalte in die Gesellschaft zu tragen?

Staatliches Geld auch für die AfD-Stiftung - warum es das nicht geben darf, hat mindestens zwei Gründe: Zum einen steht seit 2017 ein neuer Gedanke in unserer Verfassung: Auch wenn eine Partei nicht verboten ist, kann sie trotzdem von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Voraussetzung: Sie ist verfassungsfeindlich. Die Logik dahinter ist klar: Wo käme eine Demokratie hin, wenn sie mit vielen Millionen ihre eigenen Feinde finanziert?

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung verfassungsfeindlich? "Das ist eine glatte Verleumdung!", hatte sich die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach in Karlsruhe empört. Ausgerechnet Steinbach, die auf Social Media an der Hetze gegen Walter Lübcke beteiligt war, bevor der von einem Neonazi ermordet wurde. Aus der CDU kam damals der Satz, sie sei mitschuldig am Tod von Walter Lübcke.

Aus Hass-Worten werden schnell Hass-Taten

Dreieinhalb Jahre nach Kassel und drei Jahre nach den rechtsextremistischen Morden von Hanau kann man es nicht anders sagen: Aus Hass-Worten werden schnell Hass-Taten in Deutschland. Auch der Hanau-Attentäter hatte sich am Abend vor seinen Morden eine Rede des AfD-Politikers Björn Höcke angeschaut.

Noch Fragen? Nein! Aber eine klare Antwort: Der Staat darf keine Millionen ausgeben für die Kaderschmiede einer rechtsradikalen Partei wie der AfD. Keine Millionen für eine Partei, die sich mit dem Geld an deutschen Universitäten lauter kleine Björn Höckes heranziehen will. Beim Geld für eine AfD-Stiftung geht es nicht um Gleichheit im politischen Wettbewerb, sondern um die wehrhafte Demokratie, die dieses Geld verweigern muss. Der Gesetzgeber hat sich lange darum herumgedrückt, den "Demokratie-TÜV" für politische Stiftungen klar zu regeln. Jetzt ist es höchste Zeit.

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Max Bauer, Max Bauer, SWR, 22.02.2023 18:31 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 22. Februar 2023 um 14:00 Uhr.