Verstoß gegen EU-Sanktionen Strafbefehl gegen Unternehmen
Ein Unternehmen in Schleswig-Holstein muss 1,3 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen. Es hatte eine Maschine an Russland geliefert, die zum Bau der Brücke auf die Krim diente. Die Firma verstieß damit gegen Sanktionen der EU gegen Russland.
Das Amtsgericht Kiel hat wegen Verstoßes gegen die Sanktionen der EU gegen Russland einen Strafbefehl gegen einen Verantwortlichen eines Unternehmens in Schleswig-Holstein verhängt. Die Staatsanwaltschaft Kiel, die den Strafbefehl beantragt hatte, teilte dem SWR mit, es habe ein "hinreichender Tatverdacht des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz" bestanden. Der Strafbefehl sei inzwischen rechtskräftig. Um welches Unternehmen es geht, teilte die Behörde nicht mit.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem SWR bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestätigt, dass sie in dem Fall wegen der Lieferung einer Ramme - eines so genannten hydraulischen Hammers - für den Bau der Krim-Brücke ermittele. Mit diesem lassen sich Pfähle in den Erdboden rammen. Mitarbeiter der Firma sollen den Einsatz des Bauwerkzeugs zudem fachlich begleitet haben.
Brücke 2018 eröffnet
Die 2018 eröffnete Krim-Brücke wurde nach der russischen Annexion der zur Ukraine gehörenden Halbinsel gebaut. Die Europäische Union verhängte 2014 umfangreiche Sanktionen bezüglich geschäftlicher Aktivitäten auf der Krim.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kiel umfasst der Strafbefehl eine Geldstrafe von 18.000 Euro gegen den Verantwortlichen der Firma "sowie die Einziehung des aus der Tat erlangten Vermögens gegen das Unternehmen". Dabei gehe es um eine Summe von rund 1,3 Millionen Euro. Eine Anfrage des SWR bei dem mutmaßlich betroffenen Unternehmen blieb unbeantwortet.