Streit um Sozialleistungen für EU-Ausländer EU will Deutschland doch nicht drängen
Die EU-Kommission will Deutschland nicht zur Öffnung seiner Sozialsysteme für EU-Ausländer drängen. Ein solcher Eindruck sei völlig falsch, sagte eine Sprecherin der Kommission. Sie dementierte damit einen entsprechenden Medienbericht.
Die EU-Kommission hat Berichte zurückgewiesen, sie würde Deutschland zu einem leichteren Zugang von EU-Bürgern zu deutschen Sozialleistungen zu drängen. "Ich stelle klar, dass Andeutungen und Vorwürfe, dass die EU-Kommission Deutschland dazu drängt, Sozialleistungen an alle arbeitslosen EU-Bürger im Land zu zahlen, natürlich komplett falsch sind", sagte eine Sprecherin der EU-Kommission in Brüssel.
Deutschland werde durch das EU-Recht nicht verpflichtet, an "wirtschaftlich inaktive" EU-Bürger Sozialleistungen während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts im Land zu zahlen. Es gebe "strikte Absicherungen" im EU-Recht, um "Sozialleistungstourismus" zu verhindern, sagte die Kommissionssprecherin. "Um Sozialleistungen in einem anderen EU-Land zu erhalten, muss ein EU-Bürger entweder ein Arbeitnehmer, ein direktes Familienmitglied sein oder dauerhaft wohnhaft in dem Land sein", sagte sie.
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuvor berichtet, die EU-Kommission habe in einer Stellungnahme zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erklärt, Deutschland dürfe arbeitslosen Zuwanderern aus der Europäischen Union nicht grundsätzlich Sozialleistungen verweigern. Der Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen sei mit europäischem Recht nicht vereinbar.