Blick auf die Roben der Richter des Ersten Senats sowie ein Richterbarett beim Bundesverfassungsgericht
Interview

Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts "Blitzsaubere Begründung der Richter"

Stand: 03.05.2016 15:04 Uhr

Mit ihrem Urteil haben die Verfassungsrichter der Opposition keine Rechte genommen, sagt Politologe Manfred Schmidt. Die Opposition habe bereits eine starke Waffe. Im Interview mit tagesschau.de erklärt er, warum die Richter im Machtspiel zwischen Regierung und Opposition nicht mitmachen.

tagesschau.de: Wie bewerten Sie das Urteil aus Karlsruhe?

Manfred Schmidt: Die Opposition im Deutschen Bundestag ist in der misslichen Lage, dass sie bei der vergangenen Bundestagswahl nur einen geringen Anteil an Wählern für sich gewinnen konnte. Die Opposition wollte ihre Schwäche, die sie bei der Wahl erlitten hat, am Wähler vorbei durch Anrufen des Verfassungsgerichtes kompensieren. Nun ist ein relativ durchsichtiges Machtspiel gescheitert, weil die Verfassungsrichter bei dem Kampf um Machtverteilung nicht mitmachen.

Manfred Schmidt
Zur Person
Manfred Schmidt ist Professor für Politische Wissenschaft an der Universität Heidelberg. Zuvor lehrte er als Professor an der Freien Universität Berlin und der Universität Bremen. In seiner Forschung beschäftigt sich Schmidt vor allem mit politischen Institutionen, dem Vergleich demokratisch verfasster politischer Systeme sowie mit Staatstätigkeit in westlichen Industrieländern.

"Verfassungsrechtlich hieb- und stichfest"

tagesschau.de: Ist die Entscheidung der Richter nachvollziehbar?

Schmidt: Die Richter haben eine blitzsaubere Begründung hingelegt. Das ist verfassungsrechtlich hieb- und stichfest. Die Begründung hebt auf zweierlei ab: Sie sagt, wir interpretieren das, was im Grundgesetz steht. Dort ist festgelegt, dass keine ausdrücklichen Spezialrechte für einzelne Fraktionen der Opposition oder die Opposition insgesamt vorgesehen sind. Das zweite Argument ist, dass sich die Verfassungsgeber schon bei der Entscheidung über das Grundgesetz und bei späteren Weichenstellungen mit dieser Sachlage befassten und genau die Beteiligung der Opposition festschrieben, die seitdem im Grundgesetz steht.

tagesschau.de: Aber genau das hätten die Richter nun ausweiten können.

Schmidt: Die Verfassungsrichter haben die Wahl zwischen richterlichem Aktivismus und richterlicher Zurückhaltung bei solchen politischen Streitfragen. Was auffällt: Sie haben dieses Mal eindeutig die Karte der richterlichen Zurückhaltung gewählt. Sie wollen sich nicht einmischen in diesen aktuellen Kampf zwischen Regierung und Opposition, sondern ziehen sich zurück auf das, was im Verfassungstext steht. Das ist bemerkenswert, weil Karlsruhe sonst mit richterlichen Aktivismus liebäugelt. Ich erinnere nur an die Vorgaben für den Gesetzgeber für das Bundestagswahlrecht oder das Europawahlrecht. Wenn diese Zurückhaltung eine neue Linie der Karlsruher Richter ankündigen sollte, wäre das zu begrüßen. Das würde bedeuten, dass man dem Wähler und der gewählten Regierung mehr Spielraum lässt.

Karlsruhe verwehrt Rechte? Einäugig!

tagesschau.de: Hat die Opposition im Bundestag denn genug Rechte?

Schmidt: Nicht im Bundestag allein. Der entscheidende Punkt ist die komplizierte Ordnung der politischen Institutionen in Deutschland: Bei den meisten zentralen Gesetzgebungen entscheidet die Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, bei Verfassungsänderungen sogar die zwei Drittel-Mehrheit. Insoweit muss man auf beide Kammern der Gesetzgebung schauen und erst dann erschließt sich das tatsächliche Machtpotential der Opposition.

Zu sagen, Karlsruhe verwehre der Opposition Rechte, wäre einäugig. Wer so argumentiert, nimmt nur Partei für das Anliegen der Opposition. Dabei hat die Opposition in Deutschland eine starke Stellung. Sie ist im Parlament mit erheblichen Rechten ausgestattet, sie sitzt in den Ausschüssen, sie kann bei Anhörungen und Fragestunden aktiv mitwirken.

"Position eines Mitregenten"

Noch wichtiger: Die Oppositionsparteien in Deutschland haben über den Bundesrat eine außerordentliche Position eines Mitspielers, sogar eines Mitregenten. Denn die Oppositionsparteien sind in so vielen Landesparlamenten an der Regierung beteiligt, dass sie die Landesregierungen im Bundesrat bei zustimmungspflichtigen Gesetzen und bei Verfassungsänderungen dazu bringen, mit Enthaltung zu stimmen. Das zählt wie eine Nein-Stimme. In diesem Fall bleibt es beim Status Quo, der insgesamt betrachtet das Leben für jede Bundesregierung schwer macht und die Opposition in eine recht starke Stellung bringt. Insgesamt hat die Opposition mit dem Bundesrat eine mächtige Waffe, mit der sie viel bewirken oder eben auch verhindern kann.

Das Interview führte Barbara Schmickler, tagesschau.de.

Das Interview führte Barbara Schmickler