Offenbar Grundgesetzänderung geplant Einigkeit über Schutz des Verfassungsgerichts?
Wie kann das Verfassungsgericht besser vor dem Einfluss durch extreme Parteien geschützt werden? Laut Medienberichten gibt es darüber weitere Gespräche zwischen Regierung und Union - sowie offenbar einen ersten Gesetzentwurf.
Die Bundesregierung und die Union wollen das Bundesverfassungsgericht besser vor möglichen Entmachtungsversuchen durch extreme Parteien schützen. Dazu liegt einem Medienbericht zufolge nun ein erster Gesetzentwurf vor. Demnach sollen entsprechende Regelungen in das Grundgesetz aufgenommen werden, wie die Rheinische Post aus einem zwölfseitigen Entwurf des Bundesjustizministeriums zitiert.
Vorgesehen sei, Artikel 93 und 94 neu zu ordnen - in Artikel 93 wird dann der Zeitung zufolge auch gleich zu Beginn die Unabhängigkeit der Karlsruher Richter festgeschrieben: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes."
Keine Änderung mehr mit einfacher Mehrheit
Im Grundgesetz festgeschrieben werden soll die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Eine anschließende oder spätere Wiederwahl soll ausgeschlossen sein.
Neu aufgenommen werden soll der Passus: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden." Wie die Zeitung weiter aus dem Entwurf zitiert, wären diese Regelungen damit künftig nicht mit einfacher Mehrheit zu ändern.
Laut Union noch keine Einigung
Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa wird aber offenbar noch weiter verhandelt. Das habe die CDU-/CSU-Fraktion im Bundestag bestätigt. Es gebe noch keine abschließende Einigung. Weitere Gespräche sollen demnach nach Ostern stattfinden.
Seit Januar wird darüber diskutiert, wie die Justiz - und insbesondere das Bundesverfassungsgericht - vor möglicher Einflussnahme durch extreme Kräfte wie die AfD geschützt werden kann. Bisher kann das Gesetz, das die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des Bundesverfassungsgerichts regelt, mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Für eine Grundgesetzänderung ist jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.