Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ESM-Reform abgelehnt
Deutschland kann den Verfahrensänderungen beim Europäischen Stabilitätsmechanismus zustimmen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Beschwerde von sieben FDP-Abgeordneten ab, die ihre Rechte verletzt sahen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von sieben FDP-Bundestagsabgeordneten gegen ein Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungsfonds (ESM) als unzulässig verworfen. Aus Sicht der Parlamentarier hätte das Zustimmungsgesetz im Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden müssen. Sie hatten erklärt, den ESM nicht grundsätzlich infrage zu stellen, sondern ihre Rechte verletzt zu sehen.
Die Karlsruher Richter erläuterten nun, die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, warum ihre Rechte verletzt sein sollten. Sie hätten auch nicht erklärt, warum mit den Änderungen Hoheitsrechte auf den ESM oder die Europäische Union übertragen würden. "Die Inanspruchnahme von Europäischer Kommission und Europäischer Zentralbank für die Zwecke des ESM stellt keine neue, sondern eine vom Integrationsprogramm der Europäischen Union schon umfasste Aufgabe dar", hieß es.
Steinmeier kann das Gesetz nun unterzeichnen
Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nun das Gesetz unterzeichnen. Auf Bitten des höchsten deutschen Gerichts hatte er die Prüfung im Sommer 2021 ausgesetzt.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus war bereits 2012 beschlossen worden, um überschuldete Länder in der Eurozone zu stabilisieren. 2021 gab es dann ein Änderungsübereinkommen, mit dem der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank Aufgaben übertragen wurden.
Az. 2 BvR 1111/21