Parteiübergreifende Einigung Weg frei für den Digitalpakt Schule
Große Koalition, Grüne und FDP haben sich geeinigt: Der Bund soll Milliarden Euro ins digitale Lernen an Schulen investieren dürfen. Dadurch kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag das Grundgesetz geändert werden.
Mehrere Fraktionen im Bundestag sind dafür, dass der Bund künftig in die Digitalisierung von Schulen investieren darf. Die Große Koalition hat sich gemeinsam mit FDP und Grünen auf einen entsprechenden Entwurf geeinigt - damit wäre die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament für eine Änderung des Grundgesetzes erreicht.
SPD und Union hatten wochenlang mit FDP und Grünen über einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verhandelt. Die beiden Oppositionsparteien beharrten darauf, dass der Bund künftig nicht nur in die Technik, sondern auch in Schulpersonal investieren dürfen soll.
Scholz sprach von einer "guten Nachricht für alle Eltern": Durch das Gesetz räume man unnötige Hürden bei der Modernisierung der Schulen beiseite.
Einheitliche Bildungsstandards geplant
Die künftige Formulierung des Artikels 104c GG soll lauten:
Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.
Mit dem neuen Zusatz "Sicherstellung der Qualität" ist gemeint, dass bundesweit einheitliche Bildungsstandards entwickelt werden können.
Laptops, Tablets, WLAN an Schulen
Allein für die geplante Schuldigitalisierung sind fünf Milliarden Euro vom Bund vorgesehen - das Programm ist auch als "Digitalpakt Schule" bekannt. Unter anderem sollen Schulen in Deutschland Geld für Laptops, Notebooks und Tablets erhalten. Gefördert werden soll auch WLAN an Schulen, die Entwicklung von pädagogischen Lern- und Kommunikationsplattformen, Schulserver und interaktive Tafeln.
Bildung ist in der Bundesrepublik Sache der Länder - damit der Bund durch Investitionen eingreifen darf, muss das Grundgesetz entsprechend geändert werden.
Durch die Anpassung werden auch Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und Schienen-Nahverkehr der Kommunen möglich.
Ein Schüler arbeitet mit Tablet und Schulbuch an einer Aufgabe.
Länder tragen mindestens zehn Prozent selbst
Einzelheiten zur Umsetzung wollen Bund und Länder in einer Vereinbarung festlegen, die am 6. Dezember unterzeichnet werden soll. Dem Bundesrat soll sie dann vorausslichtlich am 14. Dezember vorgelegt werden - so könnte die Änderung noch vor Weihnachten zustande kommen.
Der bisherige Entwurf einer Bund-Länder-Vereinbarung sieht laut der Nachrichtenagentur dpa vor, dass die Länder sich dazu verpflichten, mindestens zehn Prozent der Investitionen selbst zu tragen.