Zwei Beamte der Bundespolizei führen Einreisekontrolle an der Deutsch-Dänischen Grenze durch.

Schleswig-Holstein Grenzkontrollen bei der Einreise aus Dänemark: Was Sie wissen müssen

Stand: 16.09.2024 19:29 Uhr

Die Bundespolizei kontrolliert wieder an den Übergängen Einreisende nach Deutschland. Die Auswirkungen an der dänischen Grenze blieben zum Start überschaubar. Auslöser ist die Migrationsdebatte.

Kontrollen an den Grenzübergängen im EU-Schengen-Raum sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Infolge der Debatte um Migration und die Messerattacke von Solingen hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nun solche Kontrollen für sechs Monate veranlasst. Auch Einreisende aus Dänemark müssen nun ihre Papiere an den Grenzübergängen bereithalten. Fragen und Antworten dazu sind in diesem FAQ zusammengestellt.

Bisher sind die Auswirkungen kaum spürbar. Die mobilen Kontrollteams stehen jeweils für wenige Stunden an einzelnen Grenzübergängen und winken nur einzelne Fahrzeuge heraus. Unabhängig von den Kontrollen laufen auf der A7 allerdings bis November Bauarbeiten zwischen der letzten deutschen Abfahrt Harrislee/Flensburg und dem Grenzübergang Ellund. Vor allem zum Bettenwechsel am Sonnabend kann es mittags zu Staus kommen.

Wer keine gültigen Einreisepapiere hat, kann sofort nach Dänemark zurückgewiesen werden. Laut Bundespolizei sind die dänischen Behörden dabei kooperativ. Eine Ausnahme tritt aber ein, sobald die betroffene Person um Asyl bittet. Bisher gab es nur so genannte Hinterlandkontrollen im 30 Kilometer breiten Grenzstreifen. Der einzige Unterschied ist nun, dass die Beamten regelmäßig auch direkt an den Übergängen stehen. Die Abläufe bei Zurückweisungen und Asylgesuchen ändern sich nicht.

Das Dublin-Verfahren regelt, welcher EU-Staat für einen Asylantrag zuständig ist. Generell ist es das Land, in dem Schutzsuchende erstmals die EU betreten haben. Ausnahmen gibt es unter anderem bei Minderjährigen und Familiennachzug. Über Anwendung und Auslegung wird politisch gerungen. Viele Experten halten das Dublin-Verfahren für gescheitert, da Einreiseländer in Südeuropa die Flüchtlinge und Migranten nicht registrieren, so dass diese innerhalb der EU weiterziehen. Das gilt auch für die dänische Grenze: Meist sind Geflüchtete bereits über andere Länder in die EU gekommen.

In Artikel 16a des Grundgesetzes heißt es: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Hierauf könne sich aber nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen sicheren Drittstaat einreist. Doch im Zusammenspiel mit dem EU-Recht wird die Sachlage komplex. Die Bundespolizei verweist darauf, dass die Politik die Lage klären müsse.

Die Bundespolizei erfasst die Personalien. Anschließend kümmert sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um den weiteren Verlauf. Erster Anlaufpunkt ist die Landesunterkunft in Neumünster. Möglich ist aber auch, dass Einreisende in Deutschland untertauchen, da sie sich hier frei bewegen können.

Ende 2015 war Schweden ein Hauptziel der Flüchtenden aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Mit Beginn der schwedischen und dänischen Grenzkontrollen 2016 riss der Strom ab. Die Asylpolitik wurde in beiden Ländern verschärft. In den Folgejahren berichteten Verwaltungen und Organisationen in Schleswig-Holstein, dass Geflüchtete aus Schweden nach Deutschland reisen, wenn sie dort kein Aufenthaltsrecht mehr haben. Wenn sich herausstellt, dass Asylsuchende bereits einen Antrag in Schweden gestellt haben, können sie dorthin zurückgebracht werden. Im vergangenen Jahr stellte Deutschland 1.468 so genannte Übernahmeersuche an Schweden.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 16.09.2024 | 17:00 Uhr