Tamara Zieschang (CDU), Ministerin für Inneres und Sport, spricht im Plenarssaal des Landtages von Sachsen-Anhalt zu den Abgeordneten.

Sachsen-Anhalt Zieschang will Leistungen für Ausreisepflichtige kürzen

Stand: 04.12.2024 15:01 Uhr

In Brandenburg tagen seit Mittwoch die Innenminister der Länder. Sachsen-Anhalt will sich dafür einsetzen, dass ausreisepflichtige Personen weniger staatliche Leistungen erhalten können. Innenministerin Tamara Zieschang will weitere Forderungen nach Sicherheitsmaßnahmen einbringen.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Die Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang, verlangt, dass ausreisepflichtigen Personen die Leistungen schärfer gekürzt werden. Das sagte die CDU-Politikerin MDR SACHSEN-ANHALT im Vorfeld der Innenministerkonferenz. Die Innenministerinnen und -minister der Länder treffen sich von Mittwoch bis Freitag in Rheinsberg in Brandenburg.

Zieschang fordert Leistungskürzungen und Abschiebung von Straftätern

Zieschang erklärte, sie werde jede Initiative unterstützen, die es ermögliche, staatliche Leistungen für Personen zu kürzen, deren Ausreisepflicht rechtskräftig und damit vollziehbar ist – die dieser aber "aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht nachkommen". Die Ideen der Ampel-Koalition, die der Bundestag im Oktober verabschiedet hatte, sieht diese Möglichkeit für Asylbewerber, die nach Dublin-Regeln ausreisepflichtig sind, bereits unter bestimmten Bedingungen vor.

Sichere Drittstaaten und Dublin-Verfahren

Als sichere Drittstaaten gelten in Deutschland Länder, die die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention einhalten. Dazu zählen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Norwegen, die Schweiz und weitere Länder beziehungsweise Regionen.

Laut dem Dublin-Abkommen können Asylsuchende, die über einen solchen Drittstaat nach Deutschland eingereist sind, in diesen abgeschoben werden. Dieser Staat ist dann für das Asylverfahren zuständig. Für diese Dublin-Abschiebungen gibt es allerdings Fristen, nach denen die Drittstaaten nicht mehr zuständig sind.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Dublin-Verordnung von 2013

Zieschang erklärte außerdem, die Abschiebung von ausreisepflichtigen Straftätern nach Afghanistan, wie es sie Ende August gegeben habe, dürfe keine Eintagsfliege sein. Zudem forderte sie, die Liste der sicheren Drittländer zu erweitern und Migranten, die aus diesen nach Deutschland kommen, die Einreise zu verweigern.

Abschiebungen nach Afghanistan

Abschiebungen nach Afghanistan waren 2021 nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban ausgesetzt worden. Zuvor hatte Deutschland laut der Organisation "Pro Asyl" monatlich Menschen dorthin abgeschoben.

Ende August flog erstmals wieder ein Abschiebeflugzeug von Deutschland nach Kabul, den Angaben nach mit 28 afghanischen Straftätern an Bord. Die Flüchtlingsräte der Bundesländer, darunter auch Sachsen-Anhalt, kritisierten die Abschiebung als "Dammbruch in der deutschen Außenpolitik".

Im Oktober wurde bekannt, dass die beteiligten Länder rund 200 Personen für den Abschiebeflug im August vorgeschlagen hatten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zudem angekündigt, dass weitere Abschiebungen nach Afghanistan geplant seien.

Zurückweisungen an den Grenzen

Wer unerlaubt nach Deutschland einreist, kann an der Grenze zurückgewiesen werden – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Eine Zurückweisung ist nicht möglich, wenn die Einreisenden Asyl beantragen. Dann muss der Asylantrag geprüft werden und das Dublin-Verfahren greift.

Innenminister diskutieren Sicherheitsmaßnahmen

Weiterhin kündigte die Innenministerin an, sich beim Bund für schärfere Schritte für mehr Sicherheit einzusetzen. So solle etwa der Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in Echtzeit geprüft werden, um die Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Echtzeit mit Fahndungsdaten abgeglichen werden kann. Datenschutzrechtliche Bedenken müsse man dabei ausräumen.

Des Weiteren sagte Zieschang, der Bund solle die Mindestspeicherzeit von IP-Adressen gesetzlich festlegen und dabei die Spielräume voll ausschöpfen. Körperschaften und Vereine sollten verpflichtet werden, ausländische Finanzierungsquellen offenzulegen, wenn diese in erheblichem Umfang aus dem Ausland kommen. Wer Straftaten begeht, dem solle künftig untersagt werden, Waffen und Messer bei sich zu tragen.

MDR (Stephan Schulz, Lukas Mauri, Maren Wilczek)