Sachsen-Anhalt Viele Sachsen-Anhalter arbeiten abends, nachts und am Wochenende
In Sachsen-Anhalt sind rund eine Million Menschen erwerbstätig. Gut jeder Vierte arbeitet auch abends, mehr als jeder Zehnte nachts. Auch am Wochenende gehen zahlreiche Sachsen-Anhalter auf Arbeit. Welche Branchen das besonders betrifft, zeigt eine aktuelle Statistik.
In Sachsen-Anhalt sind laut aktuellen Daten rund eine Million Menschen erwerbstätig. Das teilte das Landesamt für Statistik in Halle mit. Demnach arbeiten viele der insgesamt 1.001.000 Erwerbstätigen auch außerhalb der Regelarbeitszeiten.
Fast jeder fünfte in Sachsen-Anhalt arbeitet in Wechselschichten
Der Statistik zufolge gehen 300.000 Männer und Frauen ihrer Beschäftigung auch samstags nach, 174.000 auch sonntags und knapp 60.000 an Feiertagen. Etwa ein Viertel (242.000) arbeitet in Abendschichten, rund elf Prozent (115.000) auch in der Nacht. Fast jeder Fünfte (194.000) gab an, in Wechselschichten zu arbeiten.
Laut der Behörde sind mehr als 90 Prozent der Erwerbstätigen im Land (931.000) abhängig beschäftigt und 68.000 selbstständig. Während Angestellte demnach häufiger in Wechselschichten arbeiten, müssten sie insgesamt seltener am Samstag auf Arbeit.
Arbeit am Sonntag, nachts und in Schichten: Das ist erlaubt
Auch in Schichtarbeit darf die tägliche Arbeitszeit laut dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) höchstens acht Stunden betragen. In Ausnahmefällen kann sie auf zehn Stunden verlängert werden. Zwischen den täglichen Arbeitszeiten müssen mindestens elf Stunden Ruhepausen liegen, die nur in Ausnahmefällen auf zehn Stunden gekürzt werden dürfen.
Das gilt auch für Nachtschichten. An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer eigentlich nicht beschäftigt werden (§ 9 ArbZG), doch es gibt laut Gesetz zahlreiche Ausnahmen, in denen das erforderlich ist, darunter etwa Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehrs- oder Landwirtschaftsbetriebe. Allerdings müssen Arbeitnehmer an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben (§ 10 ArbZG). Weitere Regelungen gibt es für Höchstarbeitszeiten und Ersatzruhetage.
Abweichende Regeln dürfen in einigen Branchen in Tarifverträgen festgelegt sein, beispielsweise für Beschäftigte in Theatern, Orchestern oder in der Landwirtschaft. Ansonsten darf nur in Notfällen oder wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Arbeit zu erledigen, von den Regelungen abgewichen werden (§ 14 ArbZG).
Arbeit außerhalb der regulären Zeiten: Diese Branchen trifft das besonders
Branchen, in denen besonders häufig außerhalb der regulären Zeiten gearbeitet wird, sind laut der Erhebung Gesundheits- und Sozialwesen, Handel, Kfz-Reparatur und -Instandhaltung sowie Energie- und Wasserversorgung.
Die Statistik basiert auf den Ergebnissen des Mikrozensus 2023. Sie basieren auf einer jährlichen Befragung, die in einem Prozent der Privathaushalte im Land durchgeführt wird.
MDR (Jörg Wunram, Maren Wilczek)