Sachsen-Anhalt Unfall mit Streifenwagen in Halle: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizisten
Nachdem im Oktober ein Polizeiauto in Halle mit einem anderen Fahrzeug kollidiert war, hat die Staatsanwaltschaft ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Die Dekra soll überprüfen, ob das Polizeiauto unerlaubt über eine rote Ampel gefahren ist. Parallel laufen Ermittlungen gegen einen Polizisten. Bei dem Unfall waren insgesamt sechs Menschen verletzt worden.
Nach einem schweren Unfall mit einem Polizeiauto in Halle ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Fahrer. Eine Sprecherin teilte MDR SACHSEN-ANHALT mit, es gehe um fahrlässige Körperverletzung. Auch werde mit einem externen Gutachten überprüft, ob das Polizeiauto unerlaubt über eine rote Ampel gefahren ist.
Dekra wartet nach Unfall in Halle auf Daten von Ampel
Die Staatsanwaltschaft hat mit einem Gutachten die Dekra beauftragt. Die wartet der Sprecherin zufolge derzeit noch auf Unterlagen der Stadt zu den Schalt-Daten der Ampel, an der der Unfall passiert war. Sie geben demnach Auskunft darüber, ob das Polizeiauto über eine rote Ampel gefahren sei. Davon gehen die Ermittlungen bisher aus.
Bei dem Unfall am 11. Oktober waren sechs Menschen verletzt worden. Laut Polizei war der Streifenwagen in der Nähe des Hauptbahnhofs in Richtung Riebeckplatz zu einem Einsatz unterwegs. Es habe sich nicht um eine Verfolgungsjagd gehandelt.
Mann zwischen Ampel und Polizeiauto eingeklemmt
Demnach war der Streifenwagen auf der Merseburger Straße in Höhe der Kreuzung Pfännerhöhe/Raffineriestraße mit einem Pick-Up zusammengestoßen, von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Ampel geprallt. Der Pick-Up wurde durch den Aufprall über das Gleisbett der Straßenbahn auf die Gegenfahrbahn geschleudert und kollidierte mit einem anderen Pkw.
Ein 18-jähriger Fußgänger, der gerade an der Ampel wartete, wurde zwischen Ampel-Mast und Polizeiwagen eingeklemmt. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT hat der junge Mann ein Bein verloren und liegt weiter im Krankenhaus. Die fünf weiteren Verletzten – darunter drei Polizisten – wurden stationär und ambulant in Kliniken behandelt.
Sonderrechte der Polizei im Straßenverkehr
Laut Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung haben bestimmte Berufsgruppen Sonderrechte im Straßenverkehr: neben der Polizei und der Bundespolizei sind das auch die Bundeswehr sowie die von ihr beauftragten gewerblichen Transport-Dienst-Unternehmen, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zoll.
Sie sind von den Vorschriften der Straßenverkehrsverordnung befreit, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist". Die Sonderrechte dürfen demnach nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Blaulicht darf in Kombination mit dem Einsatz-Horn laut Paragraf 38 nur dann genutzt werden, "wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden". Zudem darf ein Einsatz erfolgen, um "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten".
Blaues Blinklicht allein darf laut Verordnung nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatz-Stellen verwendet werden – sowie bei Einsatz-Fahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden.
Polizei sieht keine mögliche Befangenheit
Wenige Tage nach dem Unglück teilte die Polizei mit, es gebe bisher keinen Anlass, die Ermittlungen wegen möglicher Befangenheit an eine andere Dienststelle zu übertragen. Die Polizei verwies in dem Zusammenhang auf den externen Gutachter. Ob die an dem Unfall beteiligten Beamten wieder im Dienst sind, ist nicht bekannt.
MDR (Alisa Sonntag, Ingvar Jensen, Michel Holzberger, Andrea Iffert, Engin Haupt, Marc Weyrich, Kalina Bunk, Cynthia Seidel) | erstmals veröffentlicht am 12.10.2024