Sachsen-Anhalt 19 Häftlinge wegen Weihnachten vorzeitig aus Gefängnis entlassen
Kurz vor Weihnachten sind auch in diesem Jahr einige Häftlinge in Sachsen-Anhalt vorzeitig entlassen worden. Um für die Weihnachtsamnestie in Frage zu kommen, müssen die Gefangenen einige Bedingungen erfüllen. Das Prinzip ist weit verbreitet, doch nicht jedes Bundesland beteiligt sich.
- 2024 haben 19 Menschen in Sachsen-Anhalt von der Weihnachtsamnestie profitiert. In den Vorjahren waren es mehr.
- Die betroffenen Häftlinge müssen für die vorzeitige Entlassung bestimmte Bedingungen erfüllen.
- Auch in vielen anderen Bundesländern gibt es die Weihnachtsamnestie. Bayern beteiligt sich allerdings nicht.
Aus Anlass des bevorstehenden Weihnachtsfests sind in Sachsen-Anhalt 19 Menschen vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Insgesamt seien damit 177 Hafttage nicht vollstreckt worden, teilte das Justizministerium auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mit. Es handle sich aber um vorläufige Zahlen, die endgültigen will das Ministerium Anfang kommenden Jahres bekanntgeben. "Es können gegebenenfalls kurzfristig weitere Personen hinzukommen", hieß es aus dem Ministerium.
Weniger Begnadigungen als 2022 und 2023
Die 19 Personen haben nach Angaben des Ministeriums ein Strafarrest, eine Freiheits- oder Jugendstrafe verbüßt und wären zwischen Ende November 2024 und Anfang Januar 2025 regulär aus der Haft entlassen worden. Die begangene Straftat sei für eine vorzeitige Entlassung dabei unerheblich, Voraussetzung sei aber etwa kein vorgemerkter weiterer Haftantritt im Anschluss an die nun verbüßte Haft.
2022 wurden laut Justizministerium 20 damalige Gefangene vorzeitig entlassen, 2023 waren es 23 Personen. Derzeit seien im Justizvollzug Sachsen-Anhalt insgesamt 1.472 Personen untergebracht.
Gefangene müssen vorzeitiger Entlassung zustimmen
Die Betroffenen befanden sich laut Justizministerium seit dem 30. September 2024 ununterbrochen in einer der Haftanstalten und mussten mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden sein. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass Unterkunft und Lebensunterhalt nach der Entlassung sichergestellt ist. Die Entscheidung treffe jeweils die Leitende Oberstaatsanwältin bzw. der Leitende Oberstaatsanwalt.
Keine Weihnachtsamnestie in Bayern
Die sogenannte Weihnachtsamnestie gibt es in vielen Bundesländern. In Berlin etwa kommen in diesem Jahr fast 100 Häftlinge früher frei, in Nordrhein-Westfalen sind es rund 250, in Mecklenburg-Vorpommern knapp 20, im Saarland zwei.
2023 durften nach damaligen Zahlen bis Mitte Dezember bundesweit rund 1.000 Straftäter das Gefängnis vorzeitig entlassen. Bayern begnadigt prinzipiell nie zum Jahresende.
dpa, MDR (Katharina Gebauer, Marius Rudolph)