Ein Schild weist am 29.08.2016 den Weg zur Agentur für Arbeit und das Jobcenter in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt)

Sachsen-Anhalt Mehr Kürzungen beim Bürgergeld in Sachsen-Anhalt

Stand: 11.04.2025 16:24 Uhr

Wer Bürgergeld bezieht, dem können Leistungen gekürzt werden, etwa, wenn Termine beim Jobcenter nicht wahrgenommen werden. Die Zahl der Leistungsminderungen ist zuletzt angestiegen – auch in Sachsen-Anhalt.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Beim Bürgergeld sind im vergangenen Jahr deutlich mehr Kürzungen von den Jobcentern ausgesprochen worden als noch im Jahr 2023. Nach Angaben der für Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständigen Regionaldirektion der Arbeitsagentur stieg die Zahl der Fälle in Sachsen-Anhalt um mehr als 36 Prozent auf 15.400 sogenannte Leistungsminderungen. Das waren 5.600 mehr als im Jahr 2023.

9 von 10 Leistungsminderungen entstehen deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden. Markus Behrens | Agentur für Arbeit

In 89 Prozent der Fälle hätten Meldeversäumnisse zu Leistungsminderungen geführt – etwa, weil vereinbarte Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden, wie der Vorsitzende der Geschäftsführung, Markus Behrens, sagte. In fünf Prozent der Fälle weigerten sich Bürgergeldbezieher, eine Arbeit oder eine Maßnahme zu beginnen oder fortzuführen, hieß es weiter.

Markus Behrens, Geschäftsführer der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt/Thüringen

Markus Behrens, Geschäftsführer der Arbeitsagentur-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen

Neuregelung mit Einführung des Bürgergelds 2023

Die Zahl der Kürzungen lag damit über dem Niveau der vorangegangenen vier Jahre, aber immer noch deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie, wie die Regionaldirektion mitteilte. 2019 wurden mit 35.000 Leistungsminderungen mehr als doppelt so viele Sanktionen verhängt wie im vergangenen Jahr. Das Bürgergeld wurde allerdings erst 2023 eingeführt – mit Neuregelungen zur Leistungsminderung.

Bei Versäumnissen können die Jobcenter Leistungsbeziehern das Bürgergeld kürzen. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf unter anderem um zehn Prozent für einen Monat gekürzt. Die Leistungen dürfen laut Regionaldirektion maximal um 30 Prozent gekürzt werden.

dpa, MDR (Felix Fahnert)