
Sachsen-Anhalt Mehr Asylklagen – doch die Lage "noch nicht dramatisch"
In einigen Bundesländern schlagen die Verwaltungsrichter Alarm, weil die Zahl der Asylklagen steigt. In Sachsen-Anhalt ist die Situation "noch nicht so dramatisch", allerdings ist die Zahl der Klagen auch hier gestiegen. Muss jetzt neues Personal eingestellt werden?
An den Verwaltungsgerichten in Sachsen-Anhalt steigt die Zahl der asylrechtlichen Verfahren deutlich. Die Statistik zeigt für das Verwaltungsgericht Halle etwa im ersten Quartal dieses Jahres 28 Prozent mehr neue Hauptverfahren und 76 Prozent mehr Eilverfahren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt.
Am Verwaltungsgericht Magdeburg gingen demnach 38 Prozent mehr Hauptverfahren und 16 Prozent mehr Eilverfahren ein. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts schätzte ein, die Zahlen seien spürbar und deutlich gestiegen, aber "noch nicht dramatisch".
Thüringer Verwaltungsrichter warnen vor personellem Kollaps
In Thüringen hatten Verwaltungsrichter jüngst vor einem personellen Kollaps gewarnt, sie sähen sich einer "Flut an Asylverfahren" gegenüber, hieß es. Laut dem Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen hat sich zum Beispiel beim Verwaltungsgericht Weimar die Zahl an Asylverfahren im Vergleich zum ersten Vierteljahr 2024 mehr als verdreifacht.
Auch Sachsens Verwaltungsgerichte sind eigenen Angaben zufolge durch viele Asylklagen überlastet. Gab es 2023 rund 5.400 Klagen, waren es 2024 schon mehr als 8.000.
Mehr unerledigte Verfahren
Die Statistik der Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt zeigt, dass die Richterinnen und Richter derzeit nicht Schritt halten können mit den erhöhten Eingangszahlen. Und so wächst die Zahl der noch nicht erledigten Verfahren: bei den Hauptverfahren in Halle waren es zum 31. März genau 741 Fälle und damit acht Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt 2024.
Das ist eine Asylklage
Eine Asylklage ist das zentrale Rechtsmittel, das Asylsuchende gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einlegen können. Ziel der Klage ist es, die Entscheidung des BAMF durch ein unabhängiges Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Auch bei positiven Entscheidungen des BAMF besteht die Möglichkeit, durch eine sogenannte "verbessernde Klage" einen höheren Schutzstatus wie die Flüchtlingseigenschaft einzuklagen.
In Magdeburg stieg die Gesamtzahl auf 784 Verfahren, was 35 Prozent mehr waren als noch ein Jahr zuvor. Der Bestand der Eilverfahren stieg in Halle binnen eines Jahres von fünf auf 18 (Plus 260 Prozent), in Magdeburg von 17 auf 39 (plus 129 Prozent).
Zusätzliche Verwaltungsrichter wurden auf dieser Grundlage noch nicht eingestellt, so der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts. "Sollten die Eingangszahlen im Asylbereich allerdings auf diesem Niveau verharren oder weiter steigen, was nicht unrealistisch erschient, wird der Verfahrensbestand mit dem vorhandenen Personal zwangsläufig weiter ansteigen. Dies würde sich auch negativ auf die Verfahrenslaufzeiten auswirken, sowohl im Asylbereich als auch bei den allgemeinen Verfahren."
MDR, dpa (Max Schörm)