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Sachsen-Anhalt Geflügelpest im Süden von Sachsen-Anhalt: Tierpark Lützen muss mehr als 100 Vögel töten

Stand: 13.09.2024 15:19 Uhr

Im Süden von Sachsen-Anhalt ist die Geflügelpest aufgetreten. Der erste Fall wurde in einem Bestand in Leuna im Saalekreis nachgewiesen. Fast 150 Tiere des betroffenen Bestands wurden getötet. Der Kreis hat eine Schutzzone und Stallpflicht erlassen. Zudem hat sich ein Verdachtsfall im Tierpark Lützen im Burgenlandkreis bestätigt. Dort müssen nun mehr als 100 Vögel getötet werden.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Im Burgenlandkreis und im Saalekreis im Süden von Sachsen-Anhalt ist die Geflügelpest aufgetreten. Der Burgenlandkreis bestätigte am Mittag, dass der Erreger bei einem Schwan nachgewiesen wurde, der vor wenigen Tagen im Tierpark Lützen verendet ist.

Tierpark Lützen muss kompletten Geflügelbestand töten

Im Tierpark werden demnach noch am Freitag 109 Vögel getötet, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Darunter seien Enten, Hühner und Nandus, die danach fachgerecht entsorgt werden sollen. Anschließend werde der Tierpark gereinigt und desinfiziert und bleibe mindestens 21 Tage lang geschlossen.

Der erkrankte Schwan stammte demnach aus einem Teich, der etwa zwei Kilometer von einem Bestand im Saalekreis entfernt ist, in dem die Krankheit zuvor aufgetreten war. In der Zwischenzeit sei ein weiteres Tier an dem Teich verendet. Schon am Donnerstag hatte der Burgenlandkreis mitgeteilt, dass der Tierpark Lützen geschlossen sei.

Geflügelpest in Leuna: Saalekreis richtet Schutz- und Überwachungszone ein

Zuvor war die Geflügelpest in einem Bestand in Zöschen, einem Ortsteil von Leuna im Saalekreis festgestellt worden. Wie der Kreis mitteilte, hat das Friedrich-Loeffler-Institut das Virus am Mittwoch bestätigt. Das Veterinäramt habe die erforderlichen Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung veranlasst. Demnach wurden 92 Enten und 52 Gänse getötet.

Das Landratsamt wies außerdem darauf hin, dass im gesamten Burgenlandkreis ab sofort sämtliche Ausstellungen, Märkte und andere Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten sind. Diese Anordnung gelte bis zu ihrer Aufhebung.

Halterinnen und Halter von Geflügel sollten zudem Sicherheitsmaßnahmen umsetzen: Die Tiere dürften etwa nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind, und sollten sorgfältig beobachtet werden. Sollten übermäßig viele Tiere sterben oder Krankheitssymptome zeigen, solle sofort ein Tierarzt geholt werden.

Stallpflicht für Geflügelhalter erlassen

Am Freitag teilte der Landkreis mit, alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel im Radius von drei Kilometern sind ab sofort aufgefordert, ihre Tiere ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtung zu halten. Konkret betreffe das Aufstellungsgebot die Kernstadt Lützen sowie das zur Stadt gehörende Dorf Meuchen.

Zudem gebe es eine Überwachungszone im erweiterten Umkreis, die sich auf Gebiete des Saalekreises, des Burgenlandkreises und den angrenzenden Landkreis Nordsachsen erstreckt. In der Schutz- und Überwachungszone gelten ab sofort unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel und besondere Hygienemaßnahmen.

Welche Orte in der Schutzzone liegen

Nach Angaben des Saalekreises umfasst die Schutzzone die Gemarkungen Wallendorf, Zöschen und Zweimen vollständig.

Teilweise umfasst sind demnach Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Friedensdorf, Luppenau, Burgliebenau, Lochau, Raßnitz, Röglitz, Ermlitz und Horburg-Maßlau. Diese Gebiete liegen dem Kreis zufolge auch in der Überwachungszone.

In der Allgemeinverfügung des Kreises sind die Gebiete auf einer Karte markiert.

Welche Orte in der Überwachungszone liegen

Im Saalekreis ist die Überwachungszone laut Kreisangaben in den folgenden Gebieten eingerichtet worden:

Dieskau, Dölbau, Gröbers, Großkugel, Schkopau, Döllnitz, Lochau, Raßnitz, Röglitz, Ermlitz, Luppenau, Merseburg, Meschau, Wallendorf, Zöschen, Zweimen, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Günthersdorf, Rodden, Kötzschau, Kreypau, Leuna, Spergau, Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz.

Die Überwachungszone erstreckt sich den Angaben nach außerdem auf Gebiete im Burgenlandkreis und im Landkreis Nordsachsen, die in der Allgemeinverfügung auf einer Karte markiert sind.

Geflügelpest ist für Menschen nicht gefährlich

Bürgerinnen und Bürger, die verendete, wild lebende Wasser- oder Greifvögel finden, sollten dies dem Veterinäramt melden. Die Geflügelpest ist für alle Nutzgeflügel-Arten sowie für Wild- und Ziervögel gefährlich.

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen den Angaben nach nur wenige Stunden bis Tage. Symptome sind demnach unter anderem hohes Fieber, Atemnot und Ausfluss in Augen und Schnabel. Zudem würden die Tiere weniger verformte, dünnschalige oder gar keine Eier mehr legen. Für Menschen ist das Virus nicht gefährlich.

dpa, MDR (Maren Wilczek, Michael Rosebrock) | Erstmals veröffentlicht am 12.09.2024