Zoll findet auf A17 eine Tonne illegale Pyrotechnik.

Sachsen Zoll findet auf A17 eine Tonne illegale Pyrotechnik inmitten von Lebensmitteln

Stand: 09.12.2024 17:01 Uhr

Jedes Silvester landen Menschen mit schwersten Handverletzungen in Kliniken – oft durch illegale Böller mit enormer Sprengkraft. Der Zoll fand bei einer Kontrolle auf der A17 eine Tonne in einem Lkw.

Von MDR SACHSEN

Wenige Wochen vor Silvester hat der Zoll auf der Autobahn 17 zwischen Breitenau (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) und Dresden einen Lastwagen mit insgesamt einer Tonne illegaler Pyrotechnik gestoppt. Wie das Zollamt mitteilte, gab der 31 Jahre alte Fahrer des Lastwagens mit tschechischem Kennzeichen an, Lebensmittel zu transportieren. Eine Kontrolle ergab jedoch, dass hinter den Paletten mit Lebensmitteln weitere Kartons mit illegalen Feuerwerkskörpern versteckt waren.

Zoll findet auf A17 eine Tonne illegale Pyrotechnik.

Die Böller einfach zwischen Lebensmittel verstecken - wird schon keiner merken: Dieser Plan eines LKW-Fahrers ging nicht auf. Der Zoll stoppte ihn.

5.000 Feuerwerkskörper auf drei Paletten

Den Angaben zufolge war der Lastwagen auf dem Weg nach Berlin. Bei der Schwerpunktkontrolle befanden sich am vergangenen Mittwoch in drei Paletten mehr als 5.000 Feuerwerkskörper und fast 60 Batteriefeuerwerke der erlaubnispflichtigen Kategorien F3 und F4. Die Nettoexplosivmasse betrug laut Zollamt insgesamt 160 Kilogramm.

Zoll findet auf A17 eine Tonne illegale Pyrotechnik.

Insgesamt 5.000 Feuerwerkskörper und 60 Batteriefeuerwerke fanden die Zollbeamten in den Kisten zwischen den Lebensmitteln.

Strafverfahren eingeleitet

Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren unter anderem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

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Sprengstoffrecht
- Pyrotechnische Artikel werden in die Gefahrengruppen F1 bis F4 eingeteilt. - Wer Pyrotechnik der Kategorie F3 oder F4 einführen will, muss eine Erlaubnis der Überwachungsbehörde nachweisen. - Privatpersonen dürfen laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung maximal ein Kilogramm Nettoexplosivmasse (NEM) von Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 in bewohnten Räumen lagern.

MDR (tomi)/dpa