Zirkuschef Andre Sarrasani auf der Bühne in der neuen Sarrasani Dinnershow Showtime im Zelt am Elbepark in Dresden.

Sachsen Sarrasani Dresden: Show ja, Feuer nein - Zirkuschef lenkt ein

Stand: 02.12.2024 16:55 Uhr

Am Donnerstagabend hat die Dinnershow von André Sarrasani in Dresden Premiere gefeiert. Die Stadt hatte die Nutzung des Zeltes untersagt und verwies auf fehlende Brandschutznachweise. Nun hat die Stadt dem Zirkus die Baugenehmigung erteilt. Doch wegen bereits ungenehmigter Shows könnte auf das Familienunternehmen ein saftiges Bußgeld zukommen. Zirkuschef André Sarrasani lenkte im Gespräch mit MDR SACHSEN-Reporterin Kerstin Schreiber beim Brandschutz ein.

Von MDR SACHSEN

Der Zirkus Sarrasani darf seine Shows am Elbepark Dresden veranstalten. Das Bauaufsichtsamt Dresden hat der Sarrasani Entertainment GmbH am Freitag die Baugenehmigung erteilt, wie die Stadt mitteilte. Der Veranstalter hat demnach der Stadt Unterlagen vorgelegt, die die Standsicherheit und den Brandschutz für die Zeltkonstruktion nachweisen. Dennoch musste der Zirkus sein geplantes Programm abändern.

Wie die Stadt weiter mitteilte, darf Sarrasani weiterhin kein offenes Feuer oder brennbare Flüssigkeiten verwenden, weil die Zelte den sogenannten Feuerwiderstand von 30 Minuten nicht aufweisen. Feuershows sind demnach tabu, ebenso wie Feuerstätten für die Zubereitung von Essen oder Kerzen als Tischdeko. Die Stadt hatte zuvor die Nutzung des Zirkuszeltes komplett untersagt, da Nachweise etwa für den Brandschutz fehlten.

Finale der neuen Sarrasani Dinnershow Showtime von Andre Sarrasani (Mitte) im Zelt am Elbepark in Dresden

Die Zirkusfamilie Sarrasani hat in Dresden eine lange Tradition. (Archivbild)

Entsprechend der erteilten Baugenehmigung darf in den Zelten dennoch weder mit offenem Feuer umgegangen noch brennbare Flüssigkeiten und Gase bzw. pyrotechnische Gegenstände verwendet werden. Feuerstätten für die Zubereitung von Speisen und Getränken sowie die Verwendung von Kerzen und ähnlichen Lichtquellen als Tischdekoration sind ebenfalls verboten.  Stadt Dresden |

Zirkuschef will Brandschutz nochmal angehen

Der Zirkuschef hofft auch beim Brandschutz auf eine Einigung. Wie André Sarrasani im Gespräch mit MDR SACHSEN ankündigte, wird der Zirkus weitere Nachweise für den Brandschutz vorlegen. "Wir werden das in jedem Fall noch einmal angehen, weil bei der Show "Atlantis on Fire" bestimmte Teile, wie der Name schon sagt, natürlich auch mit Feuer sein sollten." Eine Performance-Künstlerin aus Las Vegas müsse derzeit die Luftakrobatik ohne ihre Feuerkunst zeigen. Das sei "ein bisschen blöd".

Bei der Show "Atlantis on Fire" sollten bestimmte Teile, wie der Name schon sagt, natürlich auch mit Feuer sein. André Sarrasani | Zirkuschef und Magier in Dresden

Sarrasani feiert Show-Premiere ohne Erlaubnis

Sarrasani hatte am Donnerstagabend trotz fehlender Genehmigung Premiere seiner neuen Dinnershow gefeiert - trotz eines drohenden Zwangsgeldes in Höhe von 24.000 Euro. Die Besucher sollten einen wunderschönen Abend haben, auch wenn dieser sehr teuer werden könnte, sagte Zirkus-Chef André Sarrasani am Premiereabend.

Die Stadt hatte Sarrasani zunächst mit einem Zwangsgeld von 8.000 Euro belegt, weil trotz Verbots am vergangenen Sonntag "eine Veranstaltung in den nicht genehmigten Anlagen stattgefunden hat". Mit der weiteren Veranstaltung am Donnerstagabend erhöhte sich das angedrohte Zwangsgeld auf 24.000 Euro.

Stadt verzichtet auf Zwangsgeld, aber erwägt Bußgeld

Auf das Zwangsgeld verzichtet die Stadt nun eigenen Angaben zufolge, da Sarrasani die geforderten Nachweise nachgeliefert hat. Jedoch werde das Bauaufsichtsamt ein Bußgeldverfahren einleiten. Eine Nutzung der Zeltanlagen, wie bereits geschehen, sei ohne Baugenehmigung ein Verstoß gegen die Sächsische Bauordnung. Das könne für den Zirkus eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen.

Eine Frau präsentiert eine Feuershow.

Teil der Sarrasani-Vorführungen sind auch Feuershows. In dem Zirkuszelt am Elbepark hat die Stadt diese jedoch untersagt. (Archivbild)

Stadt: Zelt fällt wegen langer Standzeit unter Bauordnung

Die Baugenehmigung für die Anlagen hält die Stadt nach eigenen Angaben für erforderlich, "da das Zelt einschließlich der anderen Anlagen aufgrund der für fünf Jahre beabsichtigten Standzeit kein 'Fliegender Bau'' sei. Das habe die Stadt dem Veranstalter bereits im Spätsommer mitgeteilt, hieß es. Mehrmals habe die Stadt die fehlenden Nachweise nachgefordert.

MDR (lam/phb/wim)