
Sachsen Sieben weitere Anklagen gegen Umfeld von Lina E.
Aus dem Umfeld der verurteilten Leipziger Studentin Lina E. sind sieben weitere Personen angeklagt worden. Die Bundeanwaltschaft wirft ihnen Bildung einer linksextremen kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung vor. Vier Beschuldigte sitzen nach Informationen des MDR in U-Haft.
- Unter den Beschuldigten ist nach MDR-Informationen der Verlobte von Lina E.
- Beschuldigte sollen an Überfällen in Eisenach und Budapest beteiligt gewesen sein
- Anwältin eines Beschuldigten erhebt Kritik an den Vorwürfen
Die Bundesanwaltschaft klagt sieben weitere Personen aus dem Umfeld der Leipziger Studentin Lina E. an. Das bestätigten mehrere mit den Vorgängen vertrauten Person gegenüber MDR INVESTIGATIV. Den nun Beschuldigten wird u.a. Bildung einer linksextremen kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen Teil einer Gruppe sein, die teils auch unter den Namen "Hammerbande“ oder "Antifa-Ost" bekannt wurde. Andere Mitglieder der Gruppierung wurden bereits im Mai 2023 vor dem OLG Dresden verurteilt. Die Bundesanwaltschaft wollte den Sachverhalt auf MDR-Nachfrage zunächst nicht kommentieren.
Mit sieben Angeklagten, die womöglich auch dieses Mal von je zwei Rechtsanwältinnen verteidigt werden, und zwei Bundesanwälten als Anklagevertretern dürfte das Verfahren größer werden als das Verfahren gegen die erste Gruppe im sogenannten "Antifa Ost"-Komplex. Hinzu könnten noch Nebenklagevertreter kommen, sollten sich Geschädigte entscheiden, als solche aufzutreten.
Mehrere Beschuldigte in Untersuchungshaft
Weder die Bundesanwaltschaft noch das Oberlandesgericht Dresden wollten sich auf MDR-Nachfrage zu den Verfahren äußern. Eine Gerichtssprecherin bestätigte jedoch, dass man eine Hauptverhandlung dieser Größe im Sitzungssaal am Hammerweg durchführen könne.
Bei einem der Beschuldigten handelt es sich nach MDR-Infos um Johann G., den Verlobten von Lina E. Er wurde Anfang November 2024 von Zielfahndern des sächsischen Landeskriminalamts in einer Regionalbahn in Thüringen festgenommen und befindet sich seitdem in Dresden in Untersuchungshaft.
Beschuldigte sollen Eisenacher Neonazi im Visier gehabt haben
Bei zwei weiteren Beschuldigten soll es sich um Männer handeln, denen die Ermittlungsbehörden die Teilnahme an einem Überfall auf den verurteilten Eisenacher Neonazi Leon R. im Dezember 2019 vorwerfen. Beide sollen nach Behördenerkenntnissen auch in die Überfälle auf Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 verwickelt gewesen sein.
Einer von beiden wurde dafür von einem Budapester Gericht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, die zwischenzeitlich verkürzt wurde. Nach seiner Überstellung nach Deutschland befindet er sich wegen weiterer Vorwürfe seit Dezember 2024 jedoch wieder in Untersuchungshaft. Auch ein vierter Beschuldigter soll an den Überfällen in Budapest beteiligt gewesen sein. Er stellte sich zusammen mit sechs weiteren Personen im Januar den Behörden.
Kritik der Verteidigung an Vorwürfen
Ein vierter Mann wurde von der Bundesanwaltschaft im Oktober 2024 in Berlin als Unterstützer der Vereinigung festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, als "Kampfsporttrainer" für den Rest der Gruppierung tätig geworden zu sein. Zudem wird er von einem ehemaligen Mitglied der Gruppierung, Johannes D., der mittlerweile als Kronzeuge umfangreich mit den Behörden zusammenarbeitet, beschuldigt, an einem Überfall auf die Eisenacher Neonazikneipe "Bull’s Eye" beteiligt gewesen zu sein.
Antonia von der Behrens, Verteidigerin eines der nun Angeklagten erklärte dem MDR, ihr sei die Anklage noch nicht zugestellt worden. Die im Haftbefehl ihrem Mandanten vorgeworfenen Taten würden eine solches Großverfahren vor einem Oberlandesgericht jedoch nicht rechtfertigen, das Verfahren sei aufgebläht, "um ein Mammutverfahren gegen Antifaschist:innen in Sachsen zu erzwingen", so von der Behrens weiter.
Die übrigen Verteidigerinnen haben sich auf MDR-Anfrage bisher nicht zurückgemeldet oder verwiesen auf die bislang nicht zugestellte Anklage. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt.