Tagebau Nochten

Sachsen Klage gegen Enteignung von Waldstück für Tagebau Nochten eingereicht

Stand: 02.12.2024 17:48 Uhr

Das Sächsische Oberbergamt hat die Enteignung eines Waldstückes am Tagebau Nochten angeordnet. Der Wald soll dem Tagebau Nochten weichen. Jetzt klagt der Eigentümer gegen die Entscheidung.

Von MDR SACHSEN

Im Streit um die geplante Enteignung eines privaten Waldgrundstückes für den Tagebau Nochten hat der Eigentümer Klage eingereicht. Das teilte die Umweltgruppe Cottbus der Grünen Liga mit, die das Grundstück von dem Eigentümer gepachtet hat.

Tagebau Nochten

Der Wald um das Grundstück des Klägers wurde bereits gerodet. Im Hintergrund sieht man den Kohlebagger im Tagebau Nochten und das Kraftwerk Boxberg.

Waldstück blockiert Ausweitung des Tagebaus

Der Kohlekonzern Leag plant, die Kohle unter dem Waldstück und in dem Bereich dahinter abzubaggern. Das mit rund 5.000 Quadratmetern relativ kleine Waldstück blockiert dabei die Ausweitung des Tagebaus.

Der Eigentümer will das Waldstück nicht an die Leag verkaufen. Stattdessen hat er es der Umweltgruppe Cottbus verpachtet. Das Sächsische Oberbergamt ordnete auf Antrag der Leag am 30. Oktober die Grundabtretung an.

Anwalt argumentiert mit Grundgesetz


"Das Gericht wird zu klären haben, ob die zahlreichen Schäden durch den Tagebau Nochten tatsächlich für das Allgemeinwohl notwendig sind", erklärte Anwalt Philipp Schulte, der die Grundeigentümer vor Gericht vertritt. Enteignungen seien nur zugunsten vollständig rechtmäßiger Vorhaben zulässig. Die "Verbrennung der geplanten Kohlemengen" sei aber "mit dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar", so der Anwalt.

Gibt es ein Klimaschutzgebot im Grundgesetz?
Das Grundgesetz enthält kein ausdrückliches "Klimaschutzgebot", aber Artikel 20a verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, auch für künftige Generationen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2021, dass daraus eine Pflicht zu wirksamen Klimaschutzmaßnahmen folgt.

"Als Pächter des Waldes unterstützen wir die Klage der privaten Eigentümer", sagte René Schuster von der Umweltgruppe Cottbus. Ein Sprecher der Leag lehnte ein Statement zu dem Vorgang auf Nachfrage von MDR SACHSEN unter Verweis auf das schwebende Verfahren ab.

MDR (jwi)