Sachsen Hier fährt der Bus ohne Sie weiter
Die Buslinie 400 verbindet Annaberg-Buchholz und Dresden. Sie fährt auch durch die Kleinstadt Wilsdruff. Dort allerdings können Fahrgäste je nach Fahrtrichtung nur ein- oder aussteigen. Der Grund für diese kuriose Regelung ist eine fehlende Mitfinanzierung des Landkreises.
Durch die sächsische Kleinstadt Wilsdruff fährt die Buslinie 400. Sie verbindet über drei Landkreise hinweg die Städte Annaberg-Buchholz und Dresden. Wer in Wilsdruff diese Buslinie nutzen möchte, hat es aber nicht so einfach. Denn es darf entweder nur ein- oder ausgestiegen werden wie Voss & Team berichtet.
Ein- oder Aussteigen von Fahrtrichtung abhängig
Fahrt Richtung Dresden: Für Fahrgäste aus Wilsdruff ist es nicht möglich, mit dieser Verbindung nach Dresden zu fahren. Denn an den Haltestellen des Ortes kann die Linie 400 zwar halten, aber es darf nur ausgestiegen werden. Das Einsteigen ist nicht erlaubt.
Fahrt Richtung Annaberg-Buchholz: Auch wer aus Dresden nach Wilsdruff möchte, kommt mit diesem Bus nicht an sein Ziel. Bei dieser Fahrtrichtung darf in dem sächsischen Ort nämlich nur eingestiegen werden. Aussteigen ist nicht möglich.
Einen Ort weiter in Hetzdorf gibt es das Problem nicht. An der dortigen Bushaltestelle können die Fahrgäste sowohl ein- als auch aussteigen. Was die beiden Orte unterscheidet: Sie liegen in verschiedenen Landkreisen und zwei verschiedene Verkehrsverbünde sind für sie zuständig.
Fehlende Finanzierung sorgt für kuriose Regelung
Die Linie 400 fährt durch drei Landkreise und wurde zunächst von diesen auch finanziert. Dann aber stieg der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus der Finanzierung aus. Die beiden anderen Landkreise müssen nun die Strecke allein bezahlen.
Hetzdorf, wo sowohl das Ein- als auch Aussteigen möglich ist, liegt in Mittelsachsen. Der Landkreis Mittelsachsen erklärt auf Anfrage von Voss & Team über die besondere Haltestellen-Situation: "Die Regeln liegen in der mangelnden Mitfinanzierung begründet."
Die Regeln liegen in der mangelnden Mitfinanzierung begründet. Landkreis Mittelsachsen |
Wilsdruff gehört zum Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dieser war aus der Finanzierung ausgestiegen, weil die Zahl der Nutzer nicht mehr mit den Kosten im Einklang stand. Kati Kade vom Amt für Verkehr und Ordnung begründet die Haltestellen-Regel mit den verschiedenen Verkehrsbünden. "Wir gehören zum VVO-Tarifgebiet. Das andere ist der Verbund von Mittelsachsen, sodass man einen anderen Tarif zahlen müsste, wenn man bei uns im Landkreis einsteigt", sagt sie. Zudem müsse der Bus dann mit zwei Geräten mit den unterschiedlichen Tarifen zum Bezahlen ausgestattet sein.
Wir gehören zum VVO-Tarifgebiet. Das andere ist der Verbund von Mittelsachsen, sodass man einen anderen Tarif zahlen müsste, wenn man bei uns im Landkreis einsteigt. Kati Kade, Amt für Verkehr und Ordnung, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge |
Es liegt also an der Finanzierung, dass die Fahrgäste im sächsischen Wilsdruff abhängig von der Fahrtrichtung in die Buslinie 400 nur ein- oder aussteigen dürfen. Das Problem könnte nur gelöst werden, wenn alle drei Landkreise und die Stadt Dresden einen gemeinsamen Tarif für die Linie 400 finden würden. Das aber ist bis heute nicht passiert.
MDR (jvo/cbr)